Family Office

Kurz erklärt

Ein Family Office verwaltet das Vermögen einer oder mehrerer vermögender Familien und beteiligt sich häufig auch direkt an nicht börsennotierten Unternehmen.

Was ist ein Family Office?

Family Office (Vermögensverwaltung einer Familie) bezeichnet eine Organisation, die das Vermögen einer oder mehrerer sehr vermögender Familien verwaltet und anlegt. Sie bündelt auch die damit verbundenen Aufgaben, etwa Berichtswesen, Liquiditätsplanung und die Koordination von Steuer- und Rechtsberatung. Viele Family Offices beteiligen sich neben börsennotierten Anlagen, Immobilien und Fonds auch unmittelbar an nicht börsennotierten Unternehmen. Gängige Abkürzungen sind SFO für Single Family Office und MFO für Multi Family Office.

In Finanzierungsrunden treten Family Offices als Direktinvestoren auf, die selbst Anteile am Unternehmen übernehmen. Daneben beteiligen sie sich als Mitinvestoren an der Seite von Fonds und als Anleger in Fonds für Venture Capital und Private Equity. Im Unternehmensverkauf und bei der Nachfolge kommen sie als Käufer von Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen in Betracht. Ihre Beteiligung wird wie die jedes anderen Investors in Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung oder Unternehmenskaufvertrag geregelt. Besonderheiten ergeben sich aus Entscheidungswegen, Anlagehorizont und Struktur des Family Office.

Formen und Strukturen eines Family Office

  • Single Family Office: arbeitet ausschließlich für eine Familie, meist mit eigenem Team und auf deren Ziele zugeschnitten.
  • Multi Family Office: betreut mehrere Familien, häufig als Dienstleister mit standardisierten Prozessen. Es legt das Vermögen nach den Vorgaben der jeweiligen Familie an und arbeitet oft ähnlich wie ein Vermögensverwalter.
  • Eingebettetes Family Office: Die Vermögensverwaltung ist Teil des Familienunternehmens oder seiner Holding und wird von deren Mitarbeitenden mit erledigt.

Das Vermögen wird in Deutschland häufig in einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, einer Holding-GmbH (Holdingstruktur) oder einer Familienstiftung gehalten. Das Family Office selbst ist oft eine eigene Gesellschaft, die die Verwaltung übernimmt. Ob es eine Erlaubnis der Finanzaufsicht benötigt, hängt davon ab, ob es Finanzdienstleistungen für Dritte erbringt; bei Multi Family Offices ist das häufiger der Fall als bei Single Family Offices.

Anlagehorizont und Entscheidungswege

Ein Family Office legt eigenes Vermögen an und muss es nicht nach einer festen Laufzeit an Anleger zurückgeben. Es kann Beteiligungen deshalb länger halten als ein Fonds und ist an keinen Verkaufszeitpunkt gebunden. Diese Unabhängigkeit vom Fondszyklus wird oft als geduldiges Kapital beschrieben.

Der lange Horizont hat Grenzen. In einem Unternehmen, an dem auch Fonds beteiligt sind, gelten für das Family Office in der Regel dieselben Mitverkaufspflichten (Drag-Along Rights) wie für alle Investoren. Beschließt die vereinbarte Mehrheit einen Verkauf, muss es seine Anteile zu denselben Bedingungen mitverkaufen. Allein verhindern kann es einen solchen Verkauf deshalb in der Regel nicht. Manche Family Offices erwarten laufende Ausschüttungen, was mit der Wiederanlage aller Mittel in das Wachstum kollidieren kann.

Die Entscheidungswege unterscheiden sich stark. Professionell aufgestellte Family Offices haben ein Investmentteam und einen Anlageausschuss mit festen Kriterien, in anderen entscheidet die Familie selbst. Die Prüfung kann entsprechend schnell oder langwierig sein, ihre Gründlichkeit steht der eines Fonds oft nicht nach.

Family Offices in Finanzierungsrunde und Unternehmensverkauf

In Runden ab der Series A beteiligen sich Family Offices meist als Co-Investor neben einem Lead-Investor, dessen Prüfung und Bewertung sie nutzen. Seltener führen sie Runden selbst an oder übernehmen als Anchor Investor einen großen Teil des Volumens. Ihr Beitrag über das Kapital hinaus liegt oft im Netzwerk der Familie, etwa in Kontakten zu Industrieunternehmen, Kunden und Partnern im Mittelstand.

Wegen ihres langen Horizonts sind Family Offices auch als Käufer bestehender Anteile gefragt. Wollen frühe Investoren oder Business Angels aussteigen, kann ein Family Office deren Anteile über einen Secondary Sale übernehmen, ohne dass das Unternehmen neues Kapital aufnimmt. Im Unternehmensverkauf und bei der Unternehmensnachfolge treten sie als Käufer auf, die ein Unternehmen ohne festen Wiederverkaufszeitpunkt halten wollen.

Steuerliche Einordnung von Beteiligungen eines Family Office

Hält das Family Office Beteiligungen über eine Kapitalgesellschaft, sind Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei. Die übrigen 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen, die zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 % betragen, sind dagegen körperschaftsteuerpflichtig (Streubesitzdividenden). Bei Minderheitsbeteiligungen an Wachstumsunternehmen, die selten ausschütten, steht meist der Veräußerungsgewinn im Vordergrund.

Hält dagegen eine Personengesellschaft wie die GmbH & Co. KG die Beteiligung, wird der Gewinn für die Einkommen- und Körperschaftsteuer ihren Gesellschaftern zugerechnet und nach deren Verhältnissen besteuert. Das gilt nicht, wenn die Gesellschaft zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert hat (§ 1a KStG). Welche Struktur günstig ist, hängt von Familie, Vermögen und Anlageplanung ab.

Praxisbeispiel: Family Office als Mitinvestor in einer Series B

Ein Softwareunternehmen für die Logistikbranche nimmt in einer Series B 15 Mio. Euro bei einer Bewertung von 45 Mio. Euro vor der Runde auf. Ein Wachstumsfonds führt die Runde mit 9 Mio. Euro. Das Family Office einer Unternehmerfamilie aus dem Speditionsgewerbe übernimmt 4 Mio. Euro, bestehende Investoren 2 Mio. Euro. Zusätzlich kauft das Family Office für 1 Mio. Euro Anteile von zwei Business Angels, vereinfachend zum Preis der Runde.

  • Bewertung nach der Runde: 45 Mio. Euro + 15 Mio. Euro = 60 Mio. Euro
  • Anteil des Family Office aus der Kapitalerhöhung: 4 Mio. Euro geteilt durch 60 Mio. Euro = rund 6,7 %
  • Anteil aus dem Ankauf: 1 Mio. Euro geteilt durch 60 Mio. Euro = rund 1,7 %
  • Gesamtanteil: 5 Mio. Euro geteilt durch 60 Mio. Euro = rund 8,3 %
  • Anteil des Wachstumsfonds: 9 Mio. Euro geteilt durch 60 Mio. Euro = 15 %

Das Family Office verzichtet auf einen Beiratssitz, erhält aber Informationsrechte und ein Mitverkaufsrecht. Weil es langfristig halten möchte, wird zusätzlich vereinbart, dass es in einem Verkaufsprozess ein Angebot für die Anteile der übrigen Investoren abgeben darf. Die Mitverkaufspflicht bleibt unberührt, ein Verkauf an Dritte ist also weiterhin möglich. Der Ankauf der Angel-Anteile wird gesondert notariell beurkundet und bringt dem Unternehmen kein Kapital.

Abgrenzung: Family Office, Venture Capital, CVC und Business Angel

  • Venture Capital: Fonds mit fester Laufzeit, die das Kapital ihrer Anleger anlegen und ihre Beteiligungen innerhalb dieser Laufzeit veräußern müssen. Ein Family Office legt eigenes Vermögen ohne solche Frist an.
  • Corporate Venture Capital: Beteiligungen eines Konzerns mit strategischen Zielen für dessen Geschäft. Beim Family Office stehen die Anlageziele einer Familie im Vordergrund, auch wenn diese ein Unternehmen besitzt.
  • Angel Investor: eine Privatperson, die selbst und meist mit kleineren Beträgen investiert. Ein Family Office verfügt über eine eigene Organisation und größere Mittel.
  • Staatsfonds: legt das Vermögen eines Staates an, ebenfalls mit langem Horizont, aber mit anderen Zielen und in anderen Größenordnungen.

Typische Fehler

  • Ansprache wie gegenüber einem Fonds. Die Aussicht auf einen Verkauf in wenigen Jahren überzeugt ein Family Office oft weniger als eine Darstellung von langfristiger Wertentwicklung, Substanz und Risiko.
  • Entscheidungsträger nicht bekannt. Wer nicht weiß, ob das Investmentteam, ein Anlageausschuss oder die Familie entscheidet, plant den Zeitplan der Runde falsch.
  • Langer Horizont überschätzt. Auch ein geduldiger Investor ist an Mitverkaufspflichten und die Beschlüsse der übrigen Gesellschafter gebunden.
  • Ausschüttungserwartung nicht geklärt. Erwartet das Family Office laufende Erträge, kollidiert das mit einer Planung, die sämtliche Mittel in Wachstum lenkt.
  • Gründlichkeit unterschätzt. Professionelle Family Offices prüfen Zahlen, Verträge und Herkunft der Mittel ebenso sorgfältig wie Fonds.
  • Doppelrolle übersehen. Ist das Family Office über das Familienunternehmen zugleich Kunde oder Wettbewerber, entstehen dieselben Interessenkonflikte wie bei einem strategischen Investor.

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich ein Single Family Office von einem Multi Family Office?

Ein Single Family Office arbeitet für eine einzige Familie, ein Multi Family Office für mehrere. Für ein Unternehmen, das Kapital sucht, zählt vor allem der Entscheidungsweg: Das Single Family Office entscheidet über das Vermögen seiner Familie. Ein Multi Family Office legt nach den Vorgaben der einzelnen Familien an und braucht für eine Direktbeteiligung häufig deren Zustimmung.

Ab welchem Vermögen lohnt sich ein eigenes Family Office?

Eine allgemeingültige Schwelle gibt es nicht. Als grobe Faustregel trägt sich ein eigenes Single Family Office wegen der festen Kosten für Team, Systeme und Berichtswesen erst ab einem Vermögen im dreistelligen Millionenbereich. Darunter nutzen Familien häufiger ein Multi Family Office oder lassen die Aufgaben im Familienunternehmen miterledigen. Vor der Gründung sind Ziele, Entscheidungsregeln der Familie, Rechtsform und eine mögliche Erlaubnispflicht zu klären.

Wie viel investieren Family Offices in eine Finanzierungsrunde?

Das hängt von Vermögen und Anlagestrategie ab, einheitliche Größenordnungen gibt es nicht. Häufig legen Family Offices eine Obergrenze je Einzelbeteiligung fest, die sich am Gesamtvermögen orientiert.

Übernehmen Family Offices einen Sitz im Beirat?

Teilweise. Viele begnügen sich mit Informationsrechten und einem regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsführung. Bei größeren Beteiligungen oder als Lead-Investor verlangen sie ähnliche Rechte wie ein Fonds.

Kaufen Family Offices ganze Unternehmen?

Ja, manche erwerben Mehrheiten oder ganze Unternehmen, besonders im Rahmen einer Nachfolge. Sie stehen dann im Wettbewerb mit Finanzinvestoren und strategischen Käufern, wollen das Unternehmen aber häufig ohne festen Wiederverkaufszeitpunkt halten.

Wie erreicht ein Unternehmen ein Family Office?

Meist über persönliche Empfehlungen und Berater, die das Family Office kennt. Family Offices treten oft öffentlich kaum auf und prüfen unaufgeforderte Anfragen selten.

Roemer Capital Perspektive

Family Offices beziehen wir in Runden der Series A bis C vor allem dort ein, wo ihr Horizont und ihr Netzwerk zum Unternehmen passen. Das gilt etwa für Geschäftsmodelle mit engem Bezug zu einer Industrie. Vor der Ansprache klären wir, wer entscheidet, welche Rendite- und Ausschüttungserwartung besteht und ob das Family Office als Mitinvestor oder als Ankerinvestor in Betracht kommt.

Beim Unternehmensverkauf und in der Nachfolge nehmen wir Family Offices neben strategischen Käufern und Finanzinvestoren in die Auswahl der Kaufinteressenten auf. Ist Verkäufern der Fortbestand des Unternehmens wichtig, kann ein Käufer ohne festen Wiederverkaufszeitpunkt ein eigenes Kriterium sein, das wir bei der Bewertung der Angebote neben dem Preis ausweisen.

Zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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Artikel recherchiert und geschrieben von:

Family Office
Lucas Roemer
Gründer und CEO
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