SAFE

Kurz erklärt

Ein SAFE ist ein Vertrag aus dem US-Markt: Ein Investor zahlt heute und erhält erst in der nächsten Finanzierungsrunde Anteile, ohne Zins und Laufzeit.

Was ist ein SAFE?

SAFE (Simple Agreement for Future Equity) bezeichnet einen Vertrag aus dem US-Markt, mit dem ein Investor einer Gesellschaft heute Kapital überlässt und dafür künftige Anteile zu vorab festgelegten Bedingungen erhält. Auf Deutsch heißt er sinngemäß Vereinbarung über künftige Anteile, im Markt auch SAFE Note, obwohl er kein Schuldtitel ist. Die Anteile entstehen erst in der nächsten Finanzierungsrunde mit festem Preis je Anteil (bepreiste Runde). Der SAFE ist weder Darlehen noch Beteiligung: Er sieht keinen Zins, keine Laufzeit und grundsätzlich keinen Rückzahlungsanspruch vor. Er ähnelt einem Gutschein, der erst eingelöst wird, wenn das Unternehmen seine Anteile zu einem festen Preis anbietet, und der dann einen Rabatt oder einen Höchstpreis garantiert.

Im US-Markt hat der Accelerator Y Combinator den SAFE Ende 2013 als Standardvorlage veröffentlicht; seither ist er dort in der Frühphase von Kapitalgesellschaften nach dem Recht von Delaware verbreitet. Deutsche Gründer begegnen ihm vor allem, wenn sie Kapital von US-Investoren aufnehmen, an einem US-Programm teilnehmen oder ihre GmbH unter eine US-Holding gestellt haben. Für eine deutsche GmbH ist die Vorlage nicht ohne Anpassung verwendbar. Hier wird die wirtschaftliche Idee meist über ein Wandeldarlehen umgesetzt.

Funktionsweise des SAFE im US-Markt

Der Investor zahlt einen Investitionsbetrag (Purchase Amount) und wird damit weder Gläubiger mit Zinsanspruch noch Gesellschafter mit Stimmrecht. Kommt es zu einer bepreisten Eigenkapitalrunde, wandelt der SAFE automatisch in Vorzugsanteile (Preferred Stock) der neuen Serie. Enthält der SAFE eine Bewertungsobergrenze (Valuation Cap) und einen Abschlag, gilt wie beim Wandeldarlehen der niedrigere der beiden Preise. Liegt dieser Wandlungspreis unter dem Rundenpreis, erhält der Investor meist Anteile einer eigenen Unterserie (Shadow Series), deren Vorrang im Verkaufsfall sich am niedrigeren Wandlungspreis bemisst.

Für zwei Fälle vor einer solchen Runde enthält die Vorlage eigene Regeln. Bei einem Verkauf oder Börsengang (Liquidity Event) erhält der Investor den höheren Betrag aus der Rückzahlung seines Investitionsbetrags und dem Wert, der sich bei Wandlung zur Obergrenze ergäbe. Bei einer Auflösung (Dissolution Event) wird der Investitionsbetrag nach den Gläubigern, aber vor den Inhabern von Stammanteilen bedient. Es gibt Varianten mit Obergrenze, mit Abschlag und mit bloßer Meistbegünstigung (Most Favored Nation), bei der der Investor die günstigeren Bedingungen später ausgegebener SAFEs übernehmen kann. Dazu kommt eine optionale Zusatzvereinbarung über die Beteiligung an künftigen Runden.

Pre-Money-SAFE und Post-Money-SAFE

Die ursprüngliche Vorlage bezog die Obergrenze auf die Anteilszahl vor der Wandlung (Pre-Money-SAFE). Die Quote eines SAFE-Inhabers stand dadurch erst mit der Runde fest, und mehrere SAFEs verwässerten sich gegenseitig. Seit 2018 ist im US-Markt die Post-Money-Fassung verbreitet: Die Obergrenze gilt als Bewertung nach Wandlung aller SAFEs, aber vor dem neuen Kapital der Runde. Jeder weitere SAFE verwässert bis zur Runde nur die bisherigen Gesellschafter, nicht die früheren SAFE-Inhaber. Bei gleicher Obergrenze geben die Gründer mit der Post-Money-Fassung mehr Anteile ab; die Logik entspricht der einer Post-Money-Bewertung.

Formel (Post-Money-SAFE): Quote vor dem neuen Rundenkapital = Investitionsbetrag / Post-Money-Obergrenze; Wandlungspreis = Post-Money-Obergrenze / Anteile einschließlich aller gewandelten SAFEs

Warum der US-SAFE nicht auf die GmbH passt

Anteile entstehen nur durch Kapitalerhöhung

Im US-Markt kann eine Gesellschaft nach dem Recht von Delaware genehmigte, noch nicht ausgegebene Anteile durch Beschluss ihres Leitungsorgans ausgeben. Bei der GmbH entstehen neue Geschäftsanteile nur durch eine Kapitalerhöhung mit notariell beurkundetem Beschluss der Gesellschafterversammlung, notariell aufgenommener oder beglaubigter Übernahmeerklärung und Eintragung im Handelsregister. Ein genehmigtes Kapital nach § 55a GmbHG, mit dem die Satzung die Geschäftsführung für höchstens fünf Jahre zu Erhöhungen bis zur Hälfte des Stammkapitals ermächtigt, vereinfacht die Umsetzung. Übernahmeerklärung und Eintragung ersetzt es nicht. Eine automatische Wandlung wie im US-Muster gibt es deshalb nicht; der Vertrag kann nur Pflichten begründen, die Kapitalerhöhung herbeizuführen.

Form, Rangrücktritt und anwendbares Recht

Verpflichten sich Gesellschafter, bestehende Geschäftsanteile zu übertragen, ist die Vereinbarung nach § 15 Abs. 4 GmbHG notariell zu beurkunden. Ob Zusagen zur Mitwirkung an einer künftigen Kapitalerhöhung formbedürftig sind, ist nicht abschließend geklärt; SAFE-ähnliche Verträge für eine GmbH werden deshalb häufig vorsorglich beurkundet.

Auch das Insolvenzrecht verlangt Anpassungen. Für den Verkaufs- oder Auflösungsfall sieht der SAFE einen Rückzahlungsanspruch vor. Ohne qualifizierten Rangrücktritt, der ihn zu einer nachrangigen Verbindlichkeit macht, kann er im Überschuldungsstatus zählen, der Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden, und so zu einer Insolvenzantragspflicht beitragen. Das Recht, das für den Vertrag gilt, lässt sich zwar wählen (Governing Law), die Kapitalerhöhung einer deutschen GmbH folgt aber stets dem GmbHG. Werden vorformulierte Bedingungen gegenüber vielen Investoren verwendet, kommt auch eine Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Betracht.

SAFE in Deutschland: Umsetzung über das Wandeldarlehen

Bei einer deutschen GmbH übernimmt meist ein Wandeldarlehen, das der US-Vorlage nachgebildet ist, die Funktion des SAFE. Typische Merkmale sind:

  • kein oder ein niedriger Zins und eine lange Laufzeit
  • ein qualifizierter Rangrücktritt mit Sperre der Rückzahlung schon vor einer Insolvenz
  • eine Wandlungspflicht in der nächsten qualifizierten Finanzierungsrunde zum niedrigeren Preis aus Abschlag und Obergrenze
  • eine Pflichtwandlung zur Obergrenze am Laufzeitende statt einer Rückzahlung
  • für den Verkaufsfall die Wahl zwischen Rückzahlung und Wandlung unmittelbar vor dem Vollzug
  • Zusagen der Gesellschafter, der Kapitalerhöhung zuzustimmen und auf Bezugsrechte zu verzichten

Dass sich in Deutschland das Wandeldarlehen durchgesetzt hat, hat praktische Gründe. Der Darlehensvertrag ist im BGB geregelt und bilanziell wie insolvenzrechtlich eingeordnet, Rangrücktritt und Wandlungsmechanik sind erprobt, und Investoren, Kanzleien und Notare kennen die Dokumentation.

Seltener ist eine Gestaltung, die dem SAFE wirtschaftlich näherkommt. Der Investor leistet seinen Betrag sofort als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der GmbH. Gesellschaft und Gesellschafter verpflichten sich, ihm in der nächsten Runde neue Geschäftsanteile zu den vereinbarten Bedingungen auszugeben. Einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch sieht sie meist nicht vor, der Investor trägt also das volle Risiko, dass die Runde ausbleibt. Solche Verträge sind wenig standardisiert und werfen eigene gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen auf.

Anders liegt es, wenn über der GmbH eine US-Holding steht, etwa nach einem Anteilstausch (Flip). Dann kann ein SAFE auf Ebene der Holding nach US-Recht abgeschlossen werden. Die deutsche Tochter bleibt davon gesellschaftsrechtlich unberührt, die steuerlichen Folgen der Struktur sind aber gesondert zu prüfen.

Rechenbeispiel: Post-Money-SAFE und Pre-Money-SAFE berechnen

Das Beispiel folgt der US-Praxis und rechnet in US-Dollar. Eine US-Kapitalgesellschaft hat 8.500.000 Anteile einschließlich des Optionspools, also der für Mitarbeiteroptionen reservierten Anteile. Sie schließt zwei Post-Money-SAFEs mit einer Obergrenze von je 10 Mio. US-Dollar ab: SAFE 1 über 1 Mio. US-Dollar, SAFE 2 über 500.000 US-Dollar.

  • Quote SAFE 1: 1 Mio. / 10 Mio. = 10 %; Quote SAFE 2: 0,5 Mio. / 10 Mio. = 5 %; bisherige Gesellschafter: 100 % minus 15 % = 85 %
  • Anteile vor dem neuen Rundenkapital: 8.500.000 / 0,85 = 10.000.000; Wandlungspreis: 10 Mio. US-Dollar / 10.000.000 = 1,00 US-Dollar
  • Wandlungsanteile: SAFE 1 erhält 1.000.000, SAFE 2 erhält 500.000 Anteile
  • Vergleich mit einer Pre-Money-Obergrenze von 10 Mio. US-Dollar: Preis 10 Mio. / 8.500.000 = rund 1,18 US-Dollar; Wandlungsanteile beider SAFEs: 1,5 Mio. × 8.500.000 / 10 Mio. = 1.275.000; Quote: 1.275.000 / 9.775.000 = rund 13,04 %, bisherige Gesellschafter rund 86,96 %
  • Dritter Post-Money-SAFE über 1 Mio. US-Dollar zur selben Obergrenze: SAFE-Inhaber zusammen 25 %, bisherige Gesellschafter 75 %; SAFE 1 behält 10 %, SAFE 2 behält 5 %
  • Anschließende Runde ohne dritten SAFE: 4 Mio. US-Dollar bei einer Pre-Money-Bewertung von 16 Mio. US-Dollar ergeben 4 / 20 = 20 % für die neuen Investoren; SAFE 1 sinkt auf 10 % × 0,8 = 8 %, SAFE 2 auf 4 %, die bisherigen Gesellschafter auf 68 %
  • Preis je Anteil in dieser Runde: 16 Mio. / 10.000.000 = 1,60 US-Dollar, die SAFE-Inhaber haben 1,00 US-Dollar gezahlt

Der Vergleich zeigt die Post-Money-Logik: Bei gleicher Obergrenze erhalten die SAFE-Inhaber mehr Anteile, und jeder weitere SAFE geht vollständig zulasten der Gründer. Erst das neue Kapital der Runde verwässert alle Beteiligten gleichmäßig. Für deutsche Wandeldarlehen folgt daraus: Ob die Obergrenze als Bewertung vor oder nach der Wandlung gemeint ist, muss der Vertrag ausdrücklich sagen.

Abgrenzung: SAFE, Wandeldarlehen, Convertible Note und Preferred Stock

  • Wandeldarlehen: Darlehen mit Zins, Laufzeit und Rückzahlungsanspruch, das in Anteile wandelt, das deutsche Gegenstück zum SAFE.
  • Convertible Note: die US-Form des Wandeldarlehens mit Zins und Fälligkeit. Der SAFE wurde als einfachere Alternative dazu entwickelt.
  • Preferred Stock: die Vorzugsanteile einer US-Gesellschaft, in die der SAFE wandelt. Bei der GmbH entsprechen ihnen Geschäftsanteile mit Vorzugsrechten aus Satzung und Gesellschaftervereinbarung.

Typische Fehler

  • US-Vorlage unverändert für eine GmbH. Die automatische Wandlung der Vorlage setzt eine Gesellschaft voraus, die Anteile ohne Beschluss der Gesellschafter ausgeben kann. Bei der GmbH fehlt dann die vertragliche Grundlage für die Kapitalerhöhung.
  • Kein Rangrücktritt. Rückzahlungsansprüche für den Verkaufs- oder Auflösungsfall können ohne qualifizierten Rangrücktritt die Überschuldungsprüfung belasten.
  • Formfragen übergangen. Pflichten der Gesellschafter zur Mitwirkung oder zur Übertragung von Anteilen ohne notarielle Form gefährden die Durchsetzbarkeit.
  • Post-Money-Obergrenze unterschätzt. Wer die Obergrenze wie eine Bewertung vor der Runde liest, rechnet mit einer geringeren Verwässerung, als tatsächlich eintritt.
  • SAFEs ohne Gesamtrechnung gestapelt. Jeder weitere Post-Money-SAFE mindert allein die Quote der Gründer; ohne fortlaufende Pro-forma-Rechnung im Cap Table wird das erst in der Runde sichtbar.
  • Präferenz der Wandlungsanteile offen. Ist nicht geregelt, ob sich die Liquidationspräferenz am Investitionsbetrag oder am Rundenpreis bemisst, entsteht in der Runde zusätzlicher Verhandlungsbedarf.

Häufige Fragen

Ist ein SAFE in Deutschland wirksam?

Als schuldrechtlicher Vertrag grundsätzlich ja, soweit die Formvorschriften beachtet sind. Die Wandlung in Geschäftsanteile einer GmbH lässt sich aber nicht allein durch den Vertrag bewirken, sondern nur über eine Kapitalerhöhung, an der die Gesellschafter mitwirken.

Hat ein SAFE eine Laufzeit?

Nein. Die US-Vorlage kennt weder Fälligkeit noch Zins. Kommt es weder zu einer Runde noch zu einem Verkauf oder einer Auflösung, besteht der SAFE unbefristet fort, und der Investor kann sein Geld nicht zurückfordern. SAFE-ähnliche deutsche Wandeldarlehen sehen dagegen meist ein Laufzeitende mit Pflichtwandlung vor.

Was erhält ein SAFE-Inhaber bei einem Verkauf vor der Runde?

Nach der US-Vorlage den höheren von zwei Beträgen: seinen Investitionsbetrag oder den Erlös, der auf die Anteile entfiele, die er bei Wandlung zur Obergrenze erhielte. Bei hohem Kaufpreis wirkt der SAFE damit wie eine Beteiligung, bei niedrigem wie ein Anspruch auf Rückzahlung, der vor den Stammanteilen bedient wird.

Was ist der Unterschied zwischen SAFE und Wandeldarlehen?

Das Wandeldarlehen ist ein Darlehen: Es hat Zins, Laufzeit und einen Rückzahlungsanspruch, bis es wandelt. Der SAFE kennt nichts davon; Geld zurück gibt es nur bei Verkauf oder Auflösung vor der Runde. Für eine GmbH wird er deshalb als zinsloses oder niedrig verzinstes Wandeldarlehen mit langer Laufzeit, Rangrücktritt und Pflichtwandlung nachgebildet.

Kann eine deutsche GmbH einen SAFE mit US-Investoren abschließen?

Ja, aber nicht in der US-Fassung. Für eine GmbH wird der Vertrag an GmbHG, Insolvenzrecht und Formvorschriften angepasst, in der Regel als Wandeldarlehen. Für die Verhandlung zählt, dass die wirtschaftlichen Eckpunkte der Vorlage nachvollziehbar übertragen werden.

Roemer Capital Perspektive

Mit SAFEs haben wir vor allem zu tun, wenn ein Unternehmen Kapital von US-Investoren aufgenommen hat oder der Wechsel in eine US-Holding geprüft wird. In der Vorbereitung einer Finanzierungsrunde übertragen wir jeden SAFE und jedes SAFE-ähnliche Wandeldarlehen in dieselbe Rechenlogik: Bezugsgröße der Obergrenze, Abschlag, Quote vor und nach dem neuen Kapital. Erst dann lassen sich Instrumente unterschiedlicher Herkunft nebeneinanderstellen und in die Verhandlung der Runde einbringen.

Ob und wie eine US-Vorlage für eine deutsche GmbH angepasst wird, beurteilt die Kanzlei des Unternehmens. Wir liefern dafür die wirtschaftlichen Eckwerte und zeigen, wie sich jede Variante auf die Beteiligungsquoten der Gründer auswirkt.

Zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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Artikel recherchiert und geschrieben von:

SAFE
Lucas Roemer
Gründer und CEO
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