Sale and Lease Back

Kurz erklärt

Sale and Lease Back ist der Verkauf eines eigenen Vermögensgegenstands an einen Leasinggeber oder Investor mit anschließender Rückmiete zur weiteren Nutzung.

Was ist Sale and Lease Back?

Sale and Lease Back (Verkauf mit Rückmiete) bezeichnet eine Transaktion, bei der ein Unternehmen einen eigenen Vermögensgegenstand verkauft und ihn unmittelbar danach zurückmietet oder zurückleast. Käufer ist ein Leasinggeber oder ein Investor. Der Betrieb nutzt das Objekt unverändert weiter; es ändern sich Eigentum, Bilanz und Zahlungsströme. Vergleichbar ist das mit einem Hauseigentümer, der sein Haus verkauft und als Mieter darin wohnen bleibt: Er erhält den Kaufpreis auf einmal und zahlt künftig Miete.

Eingesetzt wird die Gestaltung, um in Immobilien, Maschinen oder Fuhrparks gebundenes Kapital freizusetzen. Beteiligt sind das verkaufende Unternehmen als künftiger Mieter, der Käufer als Vermieter, bei Immobilien häufig ein institutioneller Investor, sowie die Banken, die das Objekt bisher finanzieren. Dokumentiert wird die Transaktion in zwei Verträgen. Der Kaufvertrag ist bei Grundstücken notariell zu beurkunden (§ 311b Abs. 1 BGB). Der Leasing- oder Mietvertrag regelt Laufzeit, Rate, Optionen und Kostentragung. Sale and Lease Back gilt als Sonderform des Leasings.

Funktionsweise und Liquiditätseffekt

Der Kaufpreis fließt einmalig zu. Im Gegenzug entstehen laufende Zahlungen über die Vertragslaufzeit, und am Ende steht das Objekt dem Käufer zur Verfügung, sofern keine Kauf- oder Verlängerungsoption vereinbart ist. Wirtschaftlich gleicht die Gestaltung einem Darlehen, dessen Sicherheit nicht belastet, sondern übereignet wird.

Wie viel Liquidität tatsächlich entsteht, hängt von drei Größen ab: dem erzielbaren Kaufpreis, der Steuer auf einen Veräußerungsgewinn und der Ablösung bestehender Finanzierungen. Häufig dient das Objekt bereits als Sicherheit für einen Kredit, bei Grundstücken über eine Grundschuld (ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht der Bank), bei Maschinen über eine Sicherungsübereignung. Dann wird aus dem Kaufpreis zunächst das gesicherte Darlehen getilgt, und der Verkauf setzt die Mitwirkung der Bank voraus. Gegenüber einem Darlehen gegen Grundschuld kann Sale and Lease Back mehr Mittel freisetzen. Der Käufer bezahlt den Marktwert, während Banken nur einen Teil des Beleihungswerts finanzieren, eines vorsichtig ermittelten Werts, der meist unter dem Marktwert liegt.

Typische Anlässe sind die Finanzierung von Wachstum oder Zukäufen, die Ablösung von Krediten, eine Neuordnung der Finanzierung in angespannten Phasen und die Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs.

Bilanzierung und Steuern

Nach HGB kommt es darauf an, wem das Objekt nach dem Rückmietvertrag wirtschaftlich zuzurechnen ist. Geht das wirtschaftliche Eigentum auf den Käufer über, scheidet das Objekt aus der Bilanz aus. Der Unterschied zwischen Kaufpreis und Buchwert, dem Wert in der Bilanz nach bisherigen Abschreibungen, wird als Ertrag ausgewiesen, und die Raten sind laufender Aufwand. Bleibt das Objekt nach den Maßstäben der Leasingerlasse dem Verkäufer zuzurechnen, etwa wegen einer sehr langen Grundmietzeit oder einer günstigen Rückkaufoption, liegt bilanziell kein Verkauf vor: Das Objekt bleibt in der Bilanz des Verkäufers, der Kaufpreis wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Ob ein Gewinn sofort in voller Höhe gezeigt werden darf, ist mit dem Abschlussprüfer abzustimmen, vor allem wenn Kaufpreis und Miete vom Marktniveau abweichen.

Zum Vergleich gilt für Unternehmen, die nach den internationalen Standards IFRS bilanzieren, IFRS 16. Danach prüft der Verkäufer zunächst, ob nach IFRS 15 überhaupt ein Verkauf vorliegt. Ist das der Fall, bucht er das Objekt aus und setzt ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit an. Das Nutzungsrecht bemisst sich nach dem Anteil am bisherigen Buchwert, der auf die zurückbehaltene Nutzung entfällt. Einen Gewinn zeigt er nur für die tatsächlich übertragenen Rechte. Liegt kein Verkauf vor, bleibt das Objekt in der Bilanz, und der Kaufpreis wird als finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Eine Verkürzung der Bilanz wie nach HGB tritt nach IFRS deshalb kaum ein.

Steuerlich ist der Buchgewinn als laufender Gewinn zu versteuern, bei einer GmbH mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Bei Grundstücken und Gebäuden kann er nach § 6b EStG auf bestimmte Ersatzinvestitionen übertragen und die Besteuerung so aufgeschoben werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Objekt mindestens sechs Jahre zum Anlagevermögen gehört hat. Die Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer, der sie in Kaufpreis oder Miete einpreist; ein späterer Rückerwerb löst sie erneut aus. Erwirbt nicht ein fremder Investor, sondern ein Gesellschafter oder eine ihm gehörende Gesellschaft das Objekt, können eine Betriebsaufspaltung und Fragen der verdeckten Gewinnausschüttung entstehen.

Geeignete Vermögensgegenstände und Vertragsgestaltung

Geeignet sind Objekte mit Zweitmarkt und verlässlich ermittelbarem Wert: Betriebs-, Logistik- und Büroimmobilien, Produktionsmaschinen in Standardausführung, Fuhrparks und andere Transportmittel. Sonderanfertigungen und stark auf einen Standort zugeschnittene Anlagen lassen sich kaum verwerten; Käufer finden sich dafür nur mit hohen Abschlägen oder gar nicht. Zentrale Vertragspunkte sind:

  • Laufzeit und Verlängerungsoptionen: Bei Immobilien sind Laufzeiten von zehn Jahren und mehr verbreitet. Für betriebsnotwendige Standorte sichern Verlängerungsoptionen die Nutzung über die Grundlaufzeit hinaus.
  • Rückkauf- oder Vorkaufsrecht: Es erhält die Möglichkeit, das Objekt später zurückzuerwerben, beeinflusst aber die bilanzielle Zurechnung.
  • Kostentragung: Bei Immobilien trägt der Mieter häufig Instandhaltung, Versicherung und Grundsteuer weitgehend selbst.
  • Wertsicherung: Indexklauseln passen die Miete an die Preisentwicklung an und erhöhen die Belastung über die Laufzeit.
  • Form: Mietverträge über Grundstücke und Gewerberäume mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen die gesetzliche Form wahren (§ 550 in Verbindung mit § 578 BGB). Andernfalls gelten sie als auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind vorzeitig ordentlich kündbar.

Sale and Lease Back im Unternehmensverkauf

Vor einem Verkauf trennen Eigentümer Betriebsimmobilien häufig vom operativen Geschäft, entweder durch Verkauf an einen Investor oder durch Übertragung auf eine eigene Besitzgesellschaft mit anschließender Vermietung. Der Käufer muss die Immobilie dann nicht mitfinanzieren, und der Kreis möglicher Käufer wird größer. Die neue Miete mindert jedoch das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) und damit, bei einer Bewertung über ein Vielfaches dieses Ergebnisses (Multiplikator), den Unternehmenswert. Wirtschaftlich lohnt sich die Trennung nur, wenn der Nettoerlös aus der Immobilie diese Minderung übersteigt.

Auch Käufer setzen das Instrument ein. Bei Übernahmen durch Finanzinvestoren oder im Management-Buy-out wird Immobilienvermögen der Zielgesellschaft gelegentlich verkauft und zurückgemietet, um einen Teil des Kaufpreises zu finanzieren. Bestehende Rückmietverträge prüfen Käufer in der Due Diligence auf Laufzeit, Mietniveau, Optionen und Kündigungsrechte; eine Miete über Marktniveau mindert den Wert des Unternehmens.

Rechenbeispiel

Ein Hersteller von Messtechnik besitzt sein Betriebsgebäude. Der Buchwert beträgt 1,8 Mio. Euro, ein Gutachten ermittelt einen Marktwert von 4,0 Mio. Euro. Ein Investor kauft das Objekt zum Marktwert und vermietet es für 15 Jahre zurück; die Anfangsmiete beträgt 6 % des Kaufpreises. Alle Werte sind angenommen.

  • Transaktionskosten, angenommen 1,5 % des Kaufpreises: 4,0 Mio. Euro × 1,5 % = 0,06 Mio. Euro
  • Veräußerungsgewinn nach Kosten: 4,0 Mio. Euro minus 1,8 Mio. Euro minus 0,06 Mio. Euro = 2,14 Mio. Euro
  • Ertragsteuern bei angenommen rund 30 % (Stand 2026: Körperschaftsteuer 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer je nach Hebesatz), ohne Übertragung nach § 6b EStG: 2,14 Mio. Euro × 30 % = rund 0,64 Mio. Euro
  • Liquiditätszufluss nach Steuern und Kosten: 4,0 minus 0,06 minus 0,64 = rund 3,30 Mio. Euro
  • Jahresmiete: 4,0 Mio. Euro × 6 % = 240.000 Euro; über 15 Jahre ohne Wertsicherung 3,6 Mio. Euro
  • Zum Vergleich ein Darlehen gegen Grundschuld über angenommen 60 % des Marktwerts: 2,4 Mio. Euro, ohne Steuerbelastung und bei fortbestehendem Eigentum

Plant der Eigentümer anschließend den Verkauf des Unternehmens zum Siebenfachen des EBITDA, mindert die neue Miete den Unternehmenswert um 240.000 Euro × 7 = 1,68 Mio. Euro. Dem steht der Nettozufluss von rund 3,30 Mio. Euro gegenüber, rechnerisch ein Vorteil von rund 1,62 Mio. Euro. Die vereinfachte Rechnung unterstellt, dass der Käufer den Multiplikator unverändert anwendet und die Mietverpflichtung nicht in die Nettofinanzverschuldung einrechnet.

Sie zeigt den Kern der Überlegung. Bleibt die Immobilie im Unternehmen, bezahlt der Käufer sie wirtschaftlich nur mit dem Siebenfachen der Miete, die das Unternehmen dann nicht zahlen muss, hier 1,68 Mio. Euro. Getrennt erzielt sie den Preis, den Immobilieninvestoren zahlen, hier 4,0 Mio. Euro vor Steuern und Kosten. Dafür trägt das Unternehmen eine Mietbelastung von anfangs 6 % des Kaufpreises pro Jahr und verzichtet auf das Gebäude am Ende der Laufzeit.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

  • Leasing: Der Leasinggeber erwirbt das Objekt üblicherweise neu beim Hersteller, nach Auswahl des Leasingnehmers. Beim Sale and Lease Back stammt es aus dem Bestand des Leasingnehmers selbst.
  • Factoring: setzt ebenfalls gebundenes Kapital frei, allerdings im Umlaufvermögen durch den Verkauf von Forderungen.
  • Betriebsaufspaltung: Besitz und Betrieb werden innerhalb desselben Gesellschafterkreises getrennt. Bei einem Verkauf an einen fremden Investor entsteht sie nicht.
  • Darlehen gegen Grundschuld: Das Eigentum bleibt beim Unternehmen; die Bank finanziert nur einen Teil des Beleihungswerts und sichert sich über die Grundschuld ab.

Typische Fehler

  • Nur den Kaufpreis betrachtet. Der Zufluss ist sofort sichtbar, die Summe der Mieten und der Verlust des Restwerts am Laufzeitende erst in der Gesamtrechnung.
  • Steuer auf stille Reserven vergessen. Stille Reserven sind der Unterschied zwischen Marktwert und Buchwert. Bei lange gehaltenen, weitgehend abgeschriebenen Objekten kann die Steuer darauf den Nettozufluss erheblich schmälern.
  • Standort nicht gesichert. Ohne Verlängerungsoption oder Rückkaufrecht hängt die Nutzung einer betriebsnotwendigen Immobilie nach Ablauf der Laufzeit vom Investor ab.
  • Formvorschriften missachtet. Ein Formfehler im langfristigen Mietvertrag kann eine vorzeitige ordentliche Kündigung ermöglichen.
  • Banken nicht eingebunden. Grundschulden, Sicherungsübereignungen und Negativerklärungen in Kreditverträgen machen die Zustimmung der Banken erforderlich.
  • Verkauf unter Zeitdruck. Käufer erkennen eine angespannte Liquiditätslage und preisen sie in Kaufpreis und Miete ein.

Häufige Fragen

Wann ist Sale and Lease Back wirtschaftlich sinnvoll?

Wenn die freigesetzten Mittel im Unternehmen mehr erwirtschaften, als Miete und Verzicht auf das Eigentum kosten, oder wenn andere Finanzierungswege nicht zur Verfügung stehen. Vor einem Unternehmensverkauf kann zudem die Trennung von Immobilie und Betrieb den Gesamterlös erhöhen.

Verbessert Sale and Lease Back die Eigenkapitalquote?

Nach HGB häufig ja. Das Objekt verlässt die Bilanz, der Buchgewinn erhöht das Eigenkapital, und mit dem Erlös können Verbindlichkeiten getilgt werden; beides hebt die Eigenkapitalquote. Nach IFRS 16 kaum, weil eine Leasingverbindlichkeit entsteht; auch Banken und Käufer rechnen die Mietverpflichtung in ihrer Analyse hinzu.

Kann das Unternehmen das Objekt später zurückkaufen?

Nur wenn ein Rückkaufrecht vereinbart ist. Seine Konditionen wirken auf die bilanzielle Zurechnung, und bei Grundstücken fällt beim Rückerwerb erneut Grunderwerbsteuer an.

Eignet sich Sale and Lease Back für Technologieunternehmen?

Selten. Unternehmen aus Software und digitalen Diensten besitzen meist kaum verwertbares Anlagevermögen. Relevant wird die Gestaltung bei Unternehmen mit eigenen Produktions- oder Logistikimmobilien, etwa in Hardware, Medizintechnik oder Industrietechnik.

Roemer Capital Perspektive

Wird Sale and Lease Back als Finanzierungsweg erwogen, stellen wir die Gestaltung in der Finanzplanung neben Darlehen, Förderkredite und Eigenkapital. Jede Variante rechnen wir in Liquidität nach Steuern und laufende Belastung um. Maßgeblich ist, ob das Unternehmen den Standort über die geplante Nutzungsdauer sicher halten kann; Laufzeit und Optionen des Mietvertrags sind deshalb Teil der wirtschaftlichen Bewertung, nicht nur des Vertragsentwurfs.

In der Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs oder einer Nachfolge klären wir früh, ob betriebsnotwendige Immobilien mitverkauft, vorab getrennt oder an einen Investor veräußert werden. Für jede Variante zeigen wir die Wirkung auf EBITDA, Kaufpreis und Käuferkreis. Die steuerliche und rechtliche Umsetzung liegt bei Steuerberatung und Kanzlei des Mandanten.

Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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Artikel recherchiert und geschrieben von:

Sale and Lease Back
Lucas Roemer
Gründer und CEO
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