Bereinigtes EBITDA
Das bereinigte EBITDA zeigt die wiederkehrende Ertragskraft ohne Einmaleffekte. Es ist die Zahl, auf die in fast jeder Transaktion der Multiplikator angewendet wird.
Was ist bereinigtes EBITDA?
Das EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Das bereinigte EBITDA korrigiert es zusätzlich um Effekte, die nicht zum laufenden Geschäft gehören oder nach einer Transaktion wegfallen.
Es beantwortet damit die Frage, die jeden Käufer und jeden Investor interessiert: Was verdient dieses Unternehmen wirklich, Jahr für Jahr?
Es ist die Zahl, auf die in fast jeder Transaktion der Multiplikator angewendet wird. Ein Euro mehr bereinigtes EBITDA bedeutet bei einem Faktor von 7 also sieben Euro mehr Unternehmenswert.
Was typischerweise bereinigt wird
- Gesellschaftervergütung: Ein Geschäftsführergehalt von 40.000 Euro wird auf ein marktübliches angehoben, eines von 350.000 gesenkt. Es zählt, was ein angestellter Geschäftsführer kosten würde.
- Private Posten: Fahrzeuge, Reisen, Versicherungen, die privat veranlasst sind.
- Einmalige Erträge und Aufwendungen: ein Rechtsstreit, eine Abfindung, ein Grundstücksverkauf, eine Versicherungsleistung.
- Nicht betriebsnotwendiges Vermögen: Erträge aus einer vermieteten Immobilie, die nicht zum Geschäft gehört.
- Miete unter oder über Marktniveau, wenn die Immobilie dem Gesellschafter gehört.
- Einmalige Projektkosten: Systemeinführung, Umzug, Beratung für die Transaktion selbst.
Rechenbeispiel
Ein Unternehmen weist 620.000 Euro EBITDA aus.
- Geschäftsführergehalt 120.000, marktüblich wären 180.000: −60.000
- Privat genutzter Fuhrpark: +45.000
- Einmaliger Rechtsstreit: +80.000
- Miete an den Gesellschafter 30 Prozent unter Marktniveau: −36.000
- Einmalige Kosten der Systemumstellung: +55.000
Bereinigtes EBITDA: 704.000 Euro.
Bei einem Faktor von 7 bedeutet die Bereinigung einen Unterschied von rund 588.000 Euro im Unternehmenswert. Deshalb wird um jede einzelne Position verhandelt.
Warum es immer strittig ist
Weil die Richtung vom Interesse abhängt. Der Verkäufer will möglichst viel als einmalig darstellen, der Käufer möglichst wenig.
Der klassische Streitpunkt: Ein Unternehmen hat in drei aufeinanderfolgenden Jahren je einen "einmaligen" Sonderaufwand. Ein Käufer wird zu Recht fragen, ob etwas, das jedes Jahr passiert, wirklich einmalig ist.
Die Regel, die in der Praxis trägt: Eine Bereinigung muss belegbar und nachvollziehbar sein. Wer jede Position mit Beleg und Erklärung untermauern kann, setzt sie durch. Wer eine Liste ohne Herleitung vorlegt, bekommt sie gestrichen.
Was nicht bereinigt werden sollte
Wiederkehrende Kosten, die unbequem sind: hohe Fluktuation, Gewährleistungen in einem Geschäft mit regelmäßigen Reklamationen, Marketingausgaben, die das Geschäft tatsächlich tragen.
Sie herauszurechnen erzeugt eine Zahl, die das Unternehmen nach der Übernahme nicht erreicht — und bei einem Earn-out fällt das direkt auf den Verkäufer zurück.
Typische Fehler
- Zu aggressiv bereinigen. Eine unglaubwürdige Position zieht die übrigen in Zweifel.
- Ohne Belege arbeiten. Jede Bereinigung braucht einen Nachweis aus der Buchhaltung.
- Nur ein Jahr betrachten. Üblich sind drei Jahre, damit sich "einmalig" überprüfen lässt.
- Die Gegenrichtung auslassen. Wer nur gewinnerhöhende Positionen bereinigt, wirkt durchschaubar. Ein zu niedriges Geschäftsführergehalt gehört ebenso korrigiert.
- Erst in der Prüfung damit anfangen. Dann bereinigt der Käufer, und zwar nach seinen Maßstäben.
Häufige Fragen
Wer bestimmt, was bereinigt wird?
Verhandlungssache. Der Verkäufer legt vor, der Käufer prüft und streicht. Am Ende steht eine gemeinsame Liste im Vertrag — besonders wichtig bei Earn-out-Regelungen.
Wie viele Jahre?
Drei sind üblich. Manche Käufer gewichten das jüngste Jahr stärker, andere bilden einen Durchschnitt.
Was ist der Unterschied zum EBIT?
Das EBIT ist nach Abschreibungen, das EBITDA davor. Bei kapitalintensiven Unternehmen ist der Unterschied erheblich — und deshalb gehört dazugesagt, welche Größe gemeint ist.
Roemer Capital Perspektive
Wir erstellen die Bereinigungsliste selbst, bevor der erste Käufer Zahlen sieht — mit Beleg je Position und in beide Richtungen. Der Effekt ist nicht nur rechnerisch: Eine Liste, die auch gewinnmindernde Korrekturen enthält, wird ernster genommen als eine, die nur nach oben zeigt. Und sie setzt den Ausgangspunkt der Verhandlung, statt ihn der Gegenseite zu überlassen.
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