Kontokorrentkredit
Der Kontokorrentkredit ist eine Kreditlinie auf dem Geschäftskonto, die flexibel bis zu einem Limit genutzt wird; Zinsen fallen nur auf den genutzten Betrag an.
Was ist ein Kontokorrentkredit?
Kontokorrentkredit bezeichnet einen kurzfristigen Bankkredit auf dem laufenden Geschäftskonto, den ein Unternehmen bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze nach Bedarf nutzen, zurückführen und erneut in Anspruch nehmen kann. Die Höchstgrenze heißt Kreditlinie oder Kontokorrentlinie, im Englischen spricht man von einer Overdraft Facility. Zinsen berechnet die Bank nur auf den jeweils tatsächlich genutzten Betrag, nicht auf die gesamte Linie.
Im Alltag entspricht das am ehesten dem Dispositionskredit auf einem privaten Girokonto, nur mit höheren Beträgen und eigenen vertraglichen Regeln. Im Mittelstand ist der Kontokorrentkredit das Standardinstrument der Betriebsmittelfinanzierung, also der Finanzierung des laufenden Geschäfts. Er überbrückt die Zeit zwischen der Bezahlung von Löhnen, Lieferanten und Material und dem Zahlungseingang der Kunden. Vereinbart wird er in einem Kontokorrentkreditvertrag mit der Hausbank. Der Vertrag legt Höhe und Laufzeit der Linie, Zins, Provision, Sicherheiten und Kündigungsrechte fest; ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. In Bewertung und Unternehmensverkauf zählt die Inanspruchnahme zur Nettofinanzverschuldung, also zu den Finanzschulden, von denen die frei verfügbaren liquiden Mittel abgezogen werden.
Funktionsweise: Linie, Inanspruchnahme und Kosten
Der Begriff Kontokorrent stammt aus dem Italienischen und bedeutet laufende Rechnung. Das HGB regelt diese Abrechnungsform in § 355 HGB. Danach werden die gegenseitigen Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung fortlaufend verrechnet und in regelmäßigen Abständen durch Feststellung des Saldos ausgeglichen. Der Saldo ist der Betrag, der nach Verrechnung aller Gutschriften und Belastungen übrig bleibt. Der Kredit selbst ist ein Darlehen im Sinne des § 488 BGB, das nicht in einem Betrag ausgezahlt, sondern als Rahmen bereitgestellt wird.
Die Kosten setzen sich meist aus bis zu drei Bestandteilen zusammen:
- Sollzins auf die Inanspruchnahme: taggenau auf den negativen Saldo berechnet und meist quartalsweise belastet. Er ist variabel: entweder an einen Referenzzins wie den EURIBOR gekoppelt, zu dem sich Banken im Euroraum untereinander Geld leihen, oder nach vertraglichen Regeln anpassbar.
- Überziehungszins: ein Aufschlag auf Beträge, die über die vereinbarte Linie hinaus in Anspruch genommen werden (geduldete Überziehung). Er liegt häufig mehrere Prozentpunkte über dem Sollzins.
- Bereitstellungs- oder Kreditprovision: ein Entgelt dafür, dass die Bank die Linie freihält. Es wird meist auf den nicht genutzten Teil berechnet, teils auf die gesamte Linie, nicht von allen Banken verlangt und ist verhandelbar.
Formel: Kontokorrentzinsen = Summe der täglichen Sollsalden × Sollzins ÷ 360 (oder 365, je nach Zinsmethode im Vertrag)
Über die Linie hinaus besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Die Bank kann Überweisungen und Lastschriften zurückweisen, die den Rahmen übersteigen. Zurückgegebene Lastschriften sind für Lieferanten ein Warnsignal, und die Kontoführungsdaten gehen laufend in das interne Rating ein, mit dem die Bank die Bonität des Unternehmens einstuft.
Laufzeit, Kündigung und rechtlicher Rahmen
Kontokorrentlinien werden häufig ohne feste Laufzeit („bis auf Weiteres“) oder für ein Jahr mit anschließender Verlängerung zugesagt. Für Kredite ohne vereinbarte Laufzeit sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen ein ordentliches Kündigungsrecht vor, das grundsätzlich jederzeit ausgeübt werden kann. Die Bank muss dabei auf die berechtigten Belange des Kunden angemessen Rücksicht nehmen und räumt für die Rückführung in der Regel eine angemessene Frist ein. Eine zugesagte Laufzeit schränkt die ordentliche Kündigung ein und ist deshalb ein eigener Verhandlungsgegenstand.
Unabhängig von der Laufzeit kann der Darlehensgeber nach § 490 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigen. Voraussetzung ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Unternehmens oder der Wert einer Sicherheit wesentlich verschlechtern oder zu verschlechtern drohen und dadurch die Rückzahlung gefährdet ist. Hinzu kommen vertragliche Kündigungsgründe wie die Verletzung von Covenants, also von Auflagen wie Mindestwerten für Finanzkennzahlen, oder ein Wechsel der Gesellschafter. Mit der Kündigung wird der in Anspruch genommene Betrag zur Rückzahlung fällig.
Das eigentliche Risiko des Instruments liegt deshalb weniger im Zins als in der Kündbarkeit. Banken kürzen oder kündigen Linien typischerweise dann, wenn sich die Zahlen verschlechtern, also in der Phase, in der das Unternehmen die Linie am dringendsten braucht.
Einsatz: Umlaufvermögen, Saisonalität und Fristenkongruenz
Der Kontokorrentkredit dient der Finanzierung des Umlaufvermögens: Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vorfinanzierte Projekte. Sein Bedarf folgt dem Working Capital, also dem Kapital, das in Vorräten und Kundenforderungen abzüglich der Lieferantenverbindlichkeiten gebunden ist. Wächst der Umsatz oder verlängern sich die Zahlungsziele der Kunden, steigt die Inanspruchnahme, auch wenn das Unternehmen profitabel arbeitet.
Maßstab für den richtigen Einsatz ist die Fristenkongruenz. Langfristig gebundenes Vermögen und Anlaufverluste gehören in langfristige Finanzierung, kurzfristiger Schwankungsbedarf in die Linie. Ein Kontokorrent, das im Jahresverlauf regelmäßig auf null zurückgeht, erfüllt diesen Zweck. Bleibt dagegen ein Sockel dauerhaft in Anspruch genommen (Bodensatz), finanziert die Linie tatsächlich langfristigen Bedarf, zu einem höheren Zins und mit dem Risiko einer kurzfristigen Kündigung. Dieser Teil wird in der Praxis in ein Darlehen mit planmäßiger Tilgung überführt.
Als Sicherheiten verlangen Banken für Kontokorrentlinien häufig eine Globalzession, also die Abtretung aller Kundenforderungen an die Bank. Bei Handelsunternehmen kommt die Sicherungsübereignung des Warenlagers hinzu: Die Bank wird Eigentümerin der Ware, das Unternehmen nutzt und verkauft sie weiter. Die Globalzession hat eine Nebenwirkung: Die abgetretenen Forderungen stehen für Factoring oder einen zweiten Kreditgeber nicht mehr zur Verfügung, solange die Bank sie nicht freigibt.
Kontokorrentlinien für junge Technologieunternehmen
Banken bemessen eine Kontokorrentlinie daran, ob das Unternehmen die Inanspruchnahme aus dem laufenden Geschäft wieder zurückführen kann. Sie werten dazu Jahresabschlüsse, aktuelle Monatszahlen, die Kontoführung und die Planung aus. Junge Technologieunternehmen mit Anlaufverlusten erfüllen diese Kriterien oft nicht, selbst unmittelbar nach einer Finanzierungsrunde. Eine hohe Liquidität aus Eigenkapital ersetzt aus Sicht der Bank keinen positiven Cashflow, sie verbessert aber die Ausgangslage im Kreditgespräch.
In der Praxis erhalten solche Unternehmen eine Linie oft zunächst in geringer Höhe, gegen Verpfändung eines Guthabens oder gegen Abtretung von Forderungen an zahlungsstarke Kunden. Einzelne Banken mit Schwerpunkt auf Wachstumsunternehmen stellen Linien auch nach einer Finanzierungsrunde bereit, meist verbunden mit einer Auflage zur Mindestliquidität. Als Ergänzung zum Eigenkapital lohnt sich die Linie, sobald wiederkehrende Umsätze mit Zahlungszielen entstehen: Sie verhindert, dass Eigenkapital im Forderungsbestand gebunden wird. Anlaufverluste und Produktentwicklung finanziert sie nicht. In der Berechnung der Runway, also der Zeit, für die die vorhandenen Mittel reichen, ist eine jederzeit kündbare Linie deshalb allenfalls als Reserve anzusetzen.
Rechenbeispiel: Kontokorrentzinsen berechnen und Bodensatz umschulden
Ein Anbieter von Kassensystemen mit eigener Software erzielt 7 Mio. Euro Umsatz. Er verfügt über eine Kontokorrentlinie von 600.000 Euro zu einem Sollzins von angenommen 8 % pro Jahr. Die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate zeigen eine durchschnittliche Inanspruchnahme von 330.000 Euro, einen niedrigsten Stand von 200.000 Euro und einen höchsten Stand von 560.000 Euro.
- Zinskosten im Jahr, vereinfacht auf den Durchschnitt gerechnet: 330.000 Euro × 8 % = 26.400 Euro
- Bodensatz: Die Inanspruchnahme lag an keinem Tag unter 200.000 Euro. Dieser Betrag finanziert dauerhaften Bedarf, keine Schwankung.
- Freie Reserve im Spitzenmonat: 600.000 Euro minus 560.000 Euro = 40.000 Euro, knapp 7 % der Linie
- Umschuldung: Ein Darlehen über vier Jahre zu angenommen 5,5 % löst den Bodensatz ab. Zinsdifferenz 200.000 Euro × (8 % minus 5,5 %) = 5.000 Euro im ersten Jahr, vor Berücksichtigung der laufenden Tilgung
- Höchste Inanspruchnahme nach der Umschuldung: 560.000 Euro minus 200.000 Euro = 360.000 Euro; freie Reserve im Spitzenmonat: 600.000 Euro minus 360.000 Euro = 240.000 Euro
- Neue Belastung: Tilgung von 200.000 Euro ÷ 4 = 50.000 Euro im Jahr, die aus dem laufenden Cashflow kommen muss
Der Zinsvorteil ist überschaubar; wichtiger ist, dass sich das Risiko verschiebt. Vor der Umschuldung hätte eine Kürzung der Linie um ein Zehntel auf 540.000 Euro das Unternehmen im Spitzenmonat über den Rahmen gebracht. Danach bleibt selbst bei dieser Kürzung ein Puffer von 180.000 Euro. Kommt die Tilgung nicht aus dem Cashflow, wächst der Bodensatz im Kontokorrent allerdings wieder an.
Abgrenzung: Kontokorrentkredit, Darlehen und Lieferantenkredit
- Darlehen (Betriebsmitteldarlehen): wird in einem Betrag ausgezahlt und nach festem Tilgungsplan zurückgezahlt; getilgte Beträge stehen nicht erneut zur Verfügung. Es ist planbarer und schwerer kündbar als eine Linie, aber nicht flexibel abrufbar.
- Lieferantenkredit: das Zahlungsziel eines Lieferanten. Er kostet keinen ausgewiesenen Zins, aber den Skonto, der nach Ablauf der Skontofrist entfällt. Aufs Jahr gerechnet ist das oft teurer als die Linie, die deshalb häufig der Zahlung innerhalb der Skontofrist dient.
- Dispositionskredit: die Überziehungsmöglichkeit auf einem privaten Girokonto. Für ihn gelten die Verbraucherschutzvorschriften der §§ 504, 505 BGB, die für den Kontokorrentkredit einer GmbH keine Rolle spielen.
- Avalkredit: keine Geldleistung, sondern eine Bürgschaft oder Garantie der Bank. Avale werden häufig auf dieselbe Gesamtlinie angerechnet und verringern den freien Kontokorrentrahmen.
- Factoring: der Verkauf von Forderungen an einen Factor. Die Liquidität entsteht aus dem Forderungsbestand selbst und wächst mit dem Umsatz, statt an eine feste Linie gebunden zu sein.
Typische Fehler
- Dauerhafte Inanspruchnahme. Ein Konto, das nie auf null zurückgeht, finanziert langfristigen Bedarf zu kurzfristigen Konditionen und mit kurzfristigem Kündigungsrisiko.
- Kein Puffer im Spitzenmonat. Wer die Linie in saisonalen Spitzen ausschöpft, hat keine Reserve für verspätete Kundenzahlungen oder eine Kürzung durch die Bank.
- Linie nicht in der Liquiditätsplanung abgebildet. Ohne wöchentliche Liquiditätsplanung fällt eine drohende Überziehung erst auf, wenn Zahlungen zurückgewiesen werden.
- Verlängerung erst kurz vor Ablauf. Befristete Linien werden in der Regel jährlich neu entschieden; aktuelle Zahlen und Planung gehören rechtzeitig vor dem Verlängerungstermin zur Bank.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zinssatz für einen Kontokorrentkredit?
Einen einheitlichen Marktzins gibt es nicht: Jede Bank setzt den Sollzins aus einem Referenzzins wie dem EURIBOR oder ihrem eigenen Basiszins und einem Aufschlag zusammen. Der Aufschlag richtet sich nach Bonität, Sicherheiten und Höhe der Linie. Meist liegt der Zins über dem eines Darlehens mit fester Laufzeit, weil die Bank die Linie jederzeit abrufbar bereithält.
Wie hoch sollte eine Kontokorrentlinie sein?
So hoch, dass sie den saisonalen Spitzenbedarf im Working Capital mit einem Puffer abdeckt. Der Bedarf ergibt sich aus Umsatz, Zahlungszielen der Kunden, Lagerdauer und Zahlungszielen der Lieferanten; eine pauschale Regel gibt es nicht.
Zählt eine freie Kontokorrentlinie zu den liquiden Mitteln?
In der Bilanz nicht. Dort erscheinen nur Guthaben als liquide Mittel, eine Inanspruchnahme ist eine Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten. Für die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO werden zugesagte, nicht ausgeschöpfte Linien dagegen zu den verfügbaren Mitteln gerechnet. Wird eine weitgehend genutzte Linie gekündigt, kann das deshalb unmittelbar die Zahlungsfähigkeit berühren.
Wird der Kontokorrentkredit beim Unternehmensverkauf abgelöst?
In der Regel ja. Verbreitet ist eine Kaufpreisermittlung nach dem Prinzip Cash-free/Debt-free: Vom Unternehmenswert werden die Finanzschulden abgezogen und die freien Barmittel hinzugerechnet. Die Inanspruchnahme am Stichtag zählt dabei zu den Finanzverbindlichkeiten und mindert den Kaufpreis für die Anteile. Weil der Stand saisonal schwankt, vereinbaren die Parteien zugleich einen Zielwert für das Working Capital, der dem normalen Geschäftsverlauf entspricht. So verzerrt ein zufällig niedriger oder hoher Kontostand den Kaufpreis nicht.
Roemer Capital Perspektive
In der Finanzplanung für Mandanten werten wir den Kontoverlauf der letzten zwölf Monate aus und trennen den saisonalen Bedarf vom Bodensatz. Der Bodensatz zeigt, welcher Teil der Linie tatsächlich langfristigen Bedarf deckt. Im Finanzmodell erscheint er als eigener Finanzierungsbaustein, nicht als Kontokorrent.
Vor einer Finanzierungsrunde stimmen wir mit dem Unternehmen ab, wann das Gespräch mit der Hausbank stattfindet. Kurz nach dem Zufluss neuen Eigenkapitals ist die Position für eine Linie meist am stärksten. Im Verkaufsprozess bereiten wir den Verlauf der Inanspruchnahme so auf, dass normalisiertes Working Capital und Finanzverbindlichkeiten in der Kaufpreisberechnung nachvollziehbar sind.
Zuletzt geprüft am 7. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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