Factoring

Kurz erklärt

Factoring ist der laufende Verkauf von Forderungen an einen Factor, der sie sofort bevorschusst und beim echten Factoring auch das Ausfallrisiko trägt.

Was ist Factoring?

Factoring bezeichnet den laufenden Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, also von offenen Rechnungen an Kunden, an ein spezialisiertes Finanzierungsunternehmen, den Factor. Der Factor zahlt den Großteil des Rechnungsbetrags sofort aus, zieht die Forderungen beim Kunden ein und übernimmt beim echten Factoring zusätzlich das Risiko, dass der Kunde zahlungsunfähig wird. Das Unternehmen tauscht so eine Rechnung, die erst in einigen Wochen bezahlt würde, gegen Geld heute, abzüglich der Kosten des Factors.

Rechtlich beruht Factoring auf einem Rahmenvertrag. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, seine Forderungen laufend oder in einem vereinbarten Umfang anzubieten. Jede einzelne Forderung wird dann verkauft und nach § 398 BGB an den Factor abgetreten, also übertragen. Factoringunternehmen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Instrument dient der Finanzierung des Working Capital, des Kapitals, das im laufenden Geschäft vor allem in Forderungen und Vorräten gebunden ist. Eingesetzt wird es überwiegend für Forderungen gegen Unternehmenskunden (B2B Factoring), seltener für Forderungen gegen Verbraucher, die vor allem im Onlinehandel über Zahlungsdienstleister angekauft werden.

Funktionen und Ablauf

Factoring verbindet drei Funktionen, die je nach Vertrag einzeln oder gemeinsam vereinbart werden:

  • Finanzierung: Der Factor bevorschusst die Forderung, häufig mit 80 bis 90 % des Bruttorechnungsbetrags. Der Rest bleibt als Sicherheitseinbehalt für Skonti, Gutschriften und Reklamationen stehen und wird nach Zahlung des Kunden abgerechnet.
  • Delkredere: Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko innerhalb der Limits, die er je Kunde festsetzt.
  • Dienstleistung: Der Factor übernimmt Bonitätsprüfung, Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Einzug der Forderungen.

Im Ablauf übermittelt das Unternehmen jede Rechnung an den Factor, der sie gegen das Limit des Kunden prüft und den Vorschuss meist innerhalb weniger Tage auszahlt. Varianten sind das Inhouse-Factoring, bei dem das Unternehmen Buchhaltung und Mahnwesen selbst behält, und das Fälligkeitsfactoring, bei dem es auf den Vorschuss verzichtet und nur Delkredere und Dienstleistung nutzt.

Echtes und unechtes Factoring

Beim echten Factoring kauft der Factor die Forderung endgültig und trägt das Delkredererisiko, also das Risiko, dass der Kunde wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zahlt. Das Unternehmen haftet nur dafür, dass die Forderung besteht und frei von Einwendungen ist (Veritätshaftung). Bestreitet der Kunde die Forderung, etwa wegen eines Mangels, belastet der Factor sie zurück. Die Übernahme des Ausfallrisikos vergütet der Factor über eine Delkredereprämie oder einen höheren Gebührensatz; Forderungen oberhalb des Kundenlimits kauft er ohne Delkredere oder gar nicht an.

Beim unechten Factoring kann der Factor die Forderung bei Zahlungsausfall zurückbelasten. Das Ausfallrisiko bleibt beim Unternehmen; nach der Rechtsprechung handelt es sich um ein Kreditgeschäft, bei dem die Forderung nur zur Rückführung des Vorschusses abgetreten wird. Welche Variante vorliegt, ergibt sich aus dem Vertrag und nicht aus seiner Bezeichnung.

Vor Vertragsschluss ist zu klären, ob die Forderungen bereits im Voraus abgetreten sind. Das geschieht etwa durch eine Globalzession an die Hausbank, also die Abtretung aller Kundenforderungen als Kreditsicherheit. Ein zweiter Fall ist der verlängerte Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten, der sich die Forderungen aus dem Weiterverkauf seiner Ware abtreten lässt. Factor und Bank treffen dann häufig eine Abgrenzungsvereinbarung. Gegenüber einem verlängerten Eigentumsvorbehalt setzt sich nach der Rechtsprechung in der Regel nur das echte Factoring durch, weil der Factor die Forderung wie ein Käufer endgültig bezahlt. Das unechte Factoring behandelt die Rechtsprechung in diesem Fall wie einen Bankkredit, sodass der Lieferant in der Regel den Vorrang behält.

Offenes und stilles Verfahren

Beim offenen Verfahren wird die Abtretung dem Kunden angezeigt. Die Rechnung trägt einen Abtretungsvermerk, und der Kunde kann nach der Anzeige grundsätzlich nur noch an den Factor mit befreiender Wirkung zahlen. Beim stillen Verfahren erfährt der Kunde nichts von der Abtretung und zahlt weiter an das Unternehmen, das die Beträge an den Factor weiterleitet. Das setzt gute Bonität und verlässliche Prozesse voraus; Factoren behalten sich vor, die Abtretung bei Unregelmäßigkeiten offenzulegen. Ob Kunden einen Abtretungsvermerk ohne Rückfragen hinnehmen, hängt von Branche und Kundenstruktur ab. Die Wahl des Verfahrens ist deshalb auch eine Frage der Kundenbeziehung.

Kosten, Bilanz und Liquidität

Die Kosten setzen sich aus der Factoringgebühr auf den angekauften Umsatz, den Zinsen auf den in Anspruch genommenen Vorschuss für die tatsächliche Laufzeit und beim echten Factoring der Delkredereprämie zusammen. Hinzu kommen häufig Prüfgebühren für neue Kunden, Mindestumsätze oder Mindestentgelte. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn alle Posten für ein Jahr in Euro zusammengerechnet und auf die durchschnittlich bereitgestellte Liquidität bezogen werden.

Nach HGB geht die Forderung beim echten Factoring mit dem Verkauf ab, weil das Ausfallrisiko auf den Factor übergeht. An ihre Stelle treten liquide Mittel und eine Forderung gegen den Factor in Höhe des Einbehalts. Werden die Mittel zur Tilgung von Verbindlichkeiten genutzt, sinkt die Bilanzsumme, und die Eigenkapitalquote steigt. Beim unechten Factoring bleibt die Forderung in der Bilanz, der Vorschuss erscheint als Verbindlichkeit. Unternehmen, die nach den internationalen Standards IFRS bilanzieren, wenden eigene Ausbuchungskriterien nach IFRS 9 an; dort sind auch zurückbehaltene Risiken wie das Risiko verspäteter Zahlung zu würdigen.

Für die Liquidität verkürzt Factoring die Zeit zwischen Leistung und Zahlungseingang auf wenige Tage. Damit sinkt der Cash Conversion Cycle, die Spanne zwischen der Bezahlung eigener Ausgaben und dem Geldeingang vom Kunden. Im operativen Cashflow zeigt sich die Einführung des Factorings als einmaliger Zufluss, weil der Forderungsbestand sinkt. Weil der Finanzierungsrahmen mit dem Forderungsbestand wächst, passt es zu Unternehmen, deren Umsatz schneller steigt als ihre Kreditlinien. Ein Ergebnisproblem löst es nicht: Verluste bleiben Verluste, auch wenn die Forderungen früher zu Geld werden.

Factoring in Due Diligence und Unternehmenskauf

In einer Finanzierungsrunde fragen Investoren, welchen Anteil der Liquidität das Factoring stellt und wie abhängig das Unternehmen vom Factor ist: Kündigungsfristen, Kündigungsrechte bei Kontrollwechsel oder Verschlechterung der Finanzlage, Exklusivität und Andienungspflicht. In der Due Diligence, der Prüfung des Unternehmens vor Vertragsschluss, fällt eine Nutzung auf, die zu den Bilanzstichtagen steigt. Sie lässt Forderungsbestand und Nettofinanzverschuldung zum Stichtag niedriger erscheinen.

Im Unternehmenskauf behandeln Käufer in Anspruch genommenes Factoring häufig wie eine Finanzverbindlichkeit oder rechnen die verkauften Forderungen in das Working Capital zurück. Beide Wege verfolgen dasselbe Ziel: Der Kaufpreis soll nicht davon abhängen, ob der Verkäufer seine Forderungen kurz vor dem Stichtag verkauft hat. Festgelegt wird die Behandlung in der Definition der Finanzverbindlichkeiten oder im Mechanismus der Working-Capital-Anpassung.

Rechenbeispiel

Ein Unternehmen verkauft Forderungen über 12 Mio. Euro im Jahr an einen Factor. Die Kunden zahlen im Durchschnitt nach 60 Tagen. Vereinbart ist echtes Factoring mit 90 % Vorschuss. Die Factoringgebühr beträgt 0,8 % und die Delkredereprämie 0,3 % des angekauften Umsatzes, dazu kommen 6 % Zinsen pro Jahr auf den Vorschuss. Alle Werte sind angenommen, gerechnet wird vereinfacht mit 360 Tagen.

  • Durchschnittlicher Forderungsbestand: 12 Mio. Euro × 60 / 360 = 2,0 Mio. Euro
  • Durchschnittlich bevorschusst: 90 % von 2,0 Mio. Euro = 1,8 Mio. Euro; Einbehalt 0,2 Mio. Euro
  • Factoringgebühr: 0,8 % von 12 Mio. Euro = 96.000 Euro
  • Delkredereprämie: 0,3 % von 12 Mio. Euro = 36.000 Euro
  • Zinsen: 6 % von 1,8 Mio. Euro = 108.000 Euro
  • Gesamtkosten: 96.000 + 36.000 + 108.000 = 240.000 Euro, das sind 2,0 % des Umsatzes
  • Bezogen auf die bereitgestellte Liquidität: 240.000 Euro geteilt durch 1,8 Mio. Euro = rund 13,3 % pro Jahr
  • Nach Abzug entfallender Kosten für Kreditversicherung und Mahnwesen von angenommen 50.000 Euro: 190.000 Euro oder rund 10,6 % pro Jahr

In der Bilanz gehen Forderungen von 2,0 Mio. Euro ab, 1,8 Mio. Euro liquide Mittel und 0,2 Mio. Euro Forderung gegen den Factor kommen hinzu. Die laufenden Kosten sind dabei nicht berücksichtigt. Tilgt das Unternehmen mit den 1,8 Mio. Euro einen Kontokorrentkredit, sinkt eine Bilanzsumme von 10,0 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro. Bei 2,5 Mio. Euro Eigenkapital steigt die Eigenkapitalquote von 25 % auf rund 30,5 %. Der Kostensatz von über 10 % pro Jahr zeigt zugleich, dass Factoring vor allem dann wirtschaftlich ist, wenn die freigesetzten Mittel Wachstum mit ausreichendem Deckungsbeitrag finanzieren.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

  • B2B Factoring: die Anwendung auf Forderungen gegen Unternehmen und öffentliche Auftraggeber, mit eigenen Fragen zu Abtretungsverboten in Kundenverträgen und zu Limits für Großkunden.
  • Forfaitierung: Ankauf einzelner, oft mittel- bis langfristiger Forderungen ohne Rückgriff, klassisch aus Exportgeschäften, ohne Rahmenvertrag und ohne Dienstleistungsfunktion.
  • Globalzession: Abtretung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen als Sicherheit für einen Bankkredit. Die Forderungen bleiben in der Bilanz, und die Kunden zahlen weiter an das Unternehmen.
  • Warenkreditversicherung: deckt das Ausfallrisiko gegen eine Prämie, stellt aber keine Liquidität bereit.

Typische Fehler

  • Nur die Gebühr verglichen. Zinsen, Delkredereprämie, Prüfgebühren und Mindestentgelte machen einen erheblichen Teil der Kosten aus und werden erst in der Jahresrechnung sichtbar.
  • Echtes Factoring angenommen, unechtes vereinbart. Enthält der Vertrag ein Rückbelastungsrecht bei Zahlungsausfall, bleibt das Risiko beim Unternehmen und die Forderung in der Bilanz.
  • Vertragsbindung unterschätzt. Andienungspflicht für alle Forderungen, Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen binden das Unternehmen oft länger als geplant.
  • Vorausabtretungen nicht geklärt. Kollidiert der Factoringvertrag mit einer Globalzession an die Bank oder einem verlängerten Eigentumsvorbehalt, ist der Erwerb des Factors gefährdet.
  • Factoring als Antwort auf Verluste. Es verkürzt die Zeit bis zum Zahlungseingang, verbessert aber weder Marge noch Ergebnis.
  • Stichtagseffekte erzeugt. Eine auffällig hohe Nutzung zu Bilanzstichtagen weckt in der Due Diligence Zweifel an der Aussagekraft der Zahlen.

Häufige Fragen

Was kostet Factoring?

Das hängt von Umsatz, Kundenbonität, Rechnungsgröße und Leistungsumfang ab. Aussagekräftig ist nur die Summe aus Gebühr, Zinsen, Delkredereprämie und Nebenkosten für ein Jahr, bezogen auf die tatsächlich bereitgestellte Liquidität.

Ist Factoring ein Kredit?

Rechtlich ist echtes Factoring kein Kredit, denn der Factor kauft die Forderung und trägt das Ausfallrisiko. Unechtes Factoring ordnet die Rechtsprechung dagegen als Kreditgeschäft mit Abtretung der Forderung ein. Wirtschaftlich wirken beide Formen wie eine Finanzierung, weshalb Banken, Investoren und Käufer auch echtes Factoring in ihre Analyse der Verschuldung einbeziehen.

Erfahren die Kunden vom Factoring?

Beim offenen Verfahren ja, weil die Rechnung einen Abtretungsvermerk trägt und an den Factor gezahlt wird. Beim stillen Verfahren nicht, solange der Factor die Abtretung nicht offenlegt.

Welche Unternehmen kommen für Factoring in Betracht?

Vor allem Unternehmen mit gewerblichen Kunden, klar abgegrenzten Leistungen und einem gewissen Mindestumsatz. Schwierig sind stark konzentrierte Kundenstrukturen, häufige Reklamationen und Forderungen für Leistungen, die noch nicht erbracht sind.

Roemer Capital Perspektive

In unserer Arbeit als Fractional CFO taucht Factoring meist in der Liquiditätsplanung wachsender Unternehmen auf, wenn das Umsatzwachstum Mittel in Forderungen bindet, bevor die nächste Finanzierungsrunde abgeschlossen ist. Wir vergleichen dann die Jahreskosten in Euro mit den Alternativen, etwa einer Betriebsmittellinie oder kürzeren Zahlungszielen im Vertrieb. Dazu gehört die Frage, ob Skonti bei Lieferanten, die das Unternehmen dank früherer Zahlungseingänge nutzen kann, einen Teil der Kosten ausgleichen.

Vor einem Unternehmensverkauf sorgen wir dafür, dass die Nutzung des Factorings über das Jahr nachvollziehbar dokumentiert ist und in der Kaufpreisbrücke einheitlich behandelt wird. Schwankungen der Nutzung zu Stichtagen erläutern wir im Datenraum, bevor ein Käufer danach fragt.

Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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Artikel recherchiert und geschrieben von:

Factoring
Lucas Roemer
Gründer und CEO
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