Sicherheiten
Sicherheiten geben der Bank einen Zugriff, falls der Kredit ausfällt. Entscheidend ist nicht ihr Wert, sondern der Beleihungswert, den die Bank ansetzt.
Was sind Sicherheiten?
Sicherheiten sind Rechte, die ein Kreditgeber erhält, um bei Zahlungsausfällen auf Vermögen zugreifen zu können. Sie sind der zweite Weg zur Rückzahlung — der erste ist die Kapitaldienstfähigkeit.
Die üblichen Formen
- Grundschuld: Eintragung im Grundbuch auf eine Immobilie. Die stärkste Sicherheit, entsprechend hoch bewertet.
- Sicherungsübereignung: Maschinen und Fahrzeuge gehen rechtlich an die Bank über, bleiben aber im Betrieb.
- Globalzession: Abtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen — meist die wichtigste Sicherheit im laufenden Geschäft.
- Verpfändung von Guthaben, Wertpapieren oder Geschäftsanteilen.
- Bürgschaft: persönliche Haftung der Gesellschafter oder eine Bürgschaft einer Bürgschaftsbank.
- Haftungsfreistellung einer Förderbank — formal keine Sicherheit, wirtschaftlich die gleiche Wirkung.
Der Beleihungswert ist das Entscheidende
Banken setzen nicht den Verkehrswert an, sondern einen Beleihungswert mit Abschlag. Er berücksichtigt, was im Verwertungsfall tatsächlich zu erzielen wäre — unter Zeitdruck, an einen unbekannten Käufer.
Die Abschläge sind erheblich und unterscheiden sich stark:
- Gewerbeimmobilien: deutlicher Abschlag, abhängig von Drittverwendungsfähigkeit. Eine Lagerhalle ist leichter zu verwerten als eine Spezialfertigung.
- Maschinen: starker Abschlag, oft nur ein Bruchteil des Buchwerts. Gebrauchte Sondermaschinen haben häufig fast keinen Markt.
- Forderungen: mittlerer Abschlag, abhängig von Bonität und Streuung der Schuldner.
- Vorräte: hoher Abschlag.
Beispiel: Ein Maschinenpark mit 900.000 Euro Buchwert kann als Sicherheit mit einem Bruchteil davon angesetzt werden. Wer mit dem Buchwert plant, erlebt im Gespräch eine Überraschung.
Die persönliche Bürgschaft
Der Punkt, der am meisten Aufmerksamkeit verdient. Eine Bürgschaft durchbricht die Haftungsbeschränkung der GmbH: Bei Ausfall haftet der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.
Verhandelbar ist mehr, als viele annehmen:
- Der Umfang. Eine betragsmäßig begrenzte Bürgschaft statt einer unbegrenzten.
- Die Befristung. Wegfall nach Erreichen bestimmter Kennzahlen.
- Die Reihenfolge. Erst die dinglichen Sicherheiten verwerten, dann die Bürgschaft.
- Ehegatten. Eine Mitbürgschaft des Ehepartners ohne eigenes Einkommen ist rechtlich angreifbar und gehört hinterfragt.
Die Übersicherung
Banken verlangen häufig mehr Sicherheiten, als der Kredit erfordert. Das ist zulässig, bindet aber Vermögen, das für weitere Finanzierungen fehlt.
Deshalb gehört in jeden Vertrag eine Freigabeklausel: Sinkt die Restschuld, werden Sicherheiten anteilig freigegeben. Ohne sie bleibt die Immobilie belastet, auch wenn nur noch ein Rest offen ist.
Typische Fehler
- Mit Buchwerten planen. Der Beleihungswert liegt deutlich darunter.
- Keine Freigabeklausel vereinbaren. Führt zu dauerhafter Übersicherung.
- Unbegrenzte Bürgschaft unterschreiben. Sie ist fast immer verhandelbar.
- Alle Sicherheiten bei einer Bank bündeln. Danach ist kein Spielraum für einen zweiten Kreditgeber.
- Die Bürgschaftsbank nicht kennen. Sie verbürgt einen Teil des Kredits und macht Finanzierungen möglich, die sonst scheitern.
Häufige Fragen
Komme ich ohne Sicherheiten an einen Kredit?
Mit starker Ertragskraft und einer Haftungsfreistellung einer Förderbank ist das möglich. Ohne beides wird es schwer.
Wann werden Sicherheiten frei?
Nach vollständiger Rückzahlung, oder vorher nach der Freigabeklausel. Die Freigabe muss aktiv verlangt werden — sie erfolgt nicht von selbst.
Was kostet eine Bürgschaftsbank?
Sie berechnet ein Entgelt auf den verbürgten Betrag. Das ist günstiger als der Zinsaufschlag, den eine Bank ohne Sicherheit verlangen würde — wenn sie überhaupt finanziert.
Roemer Capital Perspektive
Wir führen bei Mandanten eine Sicherheitenliste: welche Sicherheit liegt bei welcher Bank, für welchen Kredit, mit welchem angesetzten Wert und welcher Restschuld. Diese Übersicht fehlt erstaunlich oft — und ohne sie lässt sich weder eine Freigabe verlangen noch ein zweiter Kreditgeber ansprechen.
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