Leasing
Leasing ist die Nutzung eines Fahrzeugs, einer Maschine oder Immobilie gegen laufende Raten, wobei der Leasinggeber rechtlicher Eigentümer bleibt.
Was ist Leasing?
Leasing bezeichnet die Überlassung eines Gegenstands, etwa eines Fahrzeugs, einer Maschine oder einer Immobilie, zur Nutzung für eine vereinbarte Zeit gegen Entgelt. Das Steuerrecht spricht von einem Wirtschaftsgut. Der Leasinggeber erwirbt den Gegenstand und bleibt rechtlicher Eigentümer, der Leasingnehmer nutzt ihn gegen laufende Leasingraten. Zivilrechtlich wird der Leasingvertrag überwiegend als besondere Form des Mietvertrags eingeordnet.
Leasing ist eine verbreitete Form der Investitionsfinanzierung für Fahrzeuge, Maschinen, IT-Ausstattung und Immobilien. Beteiligt sind Leasinggeber, Leasingnehmer und meist ein Hersteller oder Händler, bei dem der Leasinggeber das Objekt nach Auswahl des Leasingnehmers kauft. Üblich ist dabei eine Abtretungskonstruktion: Der Leasinggeber schließt die eigene Gewährleistung aus und tritt dafür seine Ansprüche gegen den Lieferanten an den Leasingnehmer ab. In Unternehmensbewertung und Unternehmenskauf zählt Leasing zu den Themen, bei denen die Bilanzierung unmittelbar auf Kennzahlen und Kaufpreis wirkt.
Operating Leasing und Finance Leasing
- Operating Leasing: kurze Laufzeit im Verhältnis zur Nutzungsdauer oder kurzfristige Kündbarkeit. Der Leasinggeber trägt das Investitionsrisiko und das Restwertrisiko, also das Risiko, dass das Objekt am Ende weniger wert ist als kalkuliert. Er verleast es häufig mehrfach; wirtschaftlich kommt der Vertrag einer Miete nahe, oft ergänzt um Wartung und Service.
- Finance Leasing (Finanzierungsleasing): feste Grundmietzeit, in der der Vertrag nicht ordentlich kündbar ist. Der Leasingnehmer trägt die Gefahr von Untergang, Beschädigung und Wertverlust; wirtschaftlich ähnelt der Vertrag einem finanzierten Kauf.
Innerhalb des Finanzierungsleasings unterscheiden die Leasingerlasse zwei Vertragstypen. Das sind Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums, nach denen sich richtet, wem ein Leasingobjekt steuerlich zuzurechnen ist. Bei Vollamortisationsverträgen decken die Raten während der Grundmietzeit die gesamten Kosten des Leasinggebers einschließlich Finanzierung und Gewinn. Bei Teilamortisationsverträgen bleibt ein kalkulierter Restwert offen, den der Leasinggeber durch ein Andienungsrecht, eine Beteiligung am Mehrerlös oder eine Abschlusszahlung bei Kündigung absichert. Beim Andienungsrecht kann der Leasinggeber verlangen, dass der Leasingnehmer das Objekt am Ende zum vereinbarten Restwert kauft, auch wenn der Marktwert darunter liegt.
Bilanzierung beim Leasingnehmer nach HGB
Nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB bilanziert einen Vermögensgegenstand, wem er wirtschaftlich zuzurechnen ist. Für Leasingverträge folgt die Praxis den steuerlichen Leasingerlassen, die für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie für Voll- und Teilamortisation festlegen, wem das Objekt zuzurechnen ist. Bei Vollamortisationsverträgen über bewegliche Gegenstände liegt das wirtschaftliche Eigentum in der Regel beim Leasinggeber, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Die Grundmietzeit beträgt zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, also der Zeit, über die das Objekt nach den amtlichen Abschreibungstabellen genutzt wird. Und der Leasingnehmer hat keine Option, das Objekt am Ende günstiger zu kaufen oder weiterzumieten, als es dem rechnerischen Restwert nach linearer Abschreibung entspricht (Restbuchwert).
Liegt die Grundmietzeit außerhalb dieser Spanne oder ist das Objekt so auf den Leasingnehmer zugeschnitten, dass nur er es sinnvoll nutzen kann (Spezialleasing), ist es dem Leasingnehmer zuzurechnen. Er nimmt es dann mit den Anschaffungskosten, die der Ratenberechnung zugrunde liegen, in seine Bilanz auf (Aktivierung) und schreibt es über die Nutzungsdauer ab. Auf der Passivseite weist er eine Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber aus. Die Raten teilt er in einen Zins- und Kostenanteil, der Aufwand ist, und einen Tilgungsanteil auf. Weil schon eine Kaufoption oder eine abweichende Grundmietzeit die Zurechnung ändern kann, gehört der Vertragsentwurf vor der Unterzeichnung in die steuerliche Prüfung.
In der Praxis sind Leasingverträge meist so gestaltet, dass das Objekt beim Leasinggeber bilanziert wird. Der Leasingnehmer bucht die Raten dann als laufenden Aufwand; weder das Objekt noch die Zahlungsverpflichtung erscheinen in seiner Bilanz, die künftigen Raten allenfalls im Anhang als sonstige finanzielle Verpflichtungen. Steuerlich gilt dieselbe Zurechnung. Bei der Gewerbesteuer wird ein Teil der Leasingraten dem Gewinn wieder hinzugerechnet (§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG), soweit die Summe aller Hinzurechnungsbeträge einen Freibetrag übersteigt.
Zum Vergleich: Bilanzierung nach IFRS 16
Die Regeln dieses Abschnitts gelten nur für Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, die vor allem kapitalmarktorientierte Konzerne und ihre Tochtergesellschaften anwenden. Dort gilt seit 2019 der Standard IFRS 16. Er erfasst neben Leasingverträgen im engeren Sinn auch Miet- und Pachtverträge, etwa für Büroflächen, und unterscheidet beim Leasingnehmer nicht mehr zwischen Operating und Finance Leasing. Grundsätzlich jedes Leasingverhältnis führt zu einem Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset) auf der Aktivseite. Auf der Passivseite steht eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Zahlungen, also ihres auf heute abgezinsten Werts. Wahlweise ausgenommen sind Verträge bis zwölf Monate und Vermögenswerte von geringem Wert.
In der Gewinn- und Verlustrechnung treten Abschreibung und Zinsaufwand an die Stelle der Leasingrate. Dadurch steigen das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) und der operative Cashflow. Der Tilgungsanteil erscheint im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Die Nettofinanzverschuldung steigt um die Leasingverbindlichkeiten, sofern diese einbezogen werden. In den ersten Vertragsjahren liegt der Gesamtaufwand über der Rate, weil der Zinsanteil anfangs am größten ist. Für Abschlüsse nach HGB gilt IFRS 16 nicht; Käufer und Finanzinvestoren rechnen HGB-Zahlen aber häufig auf ihre eigene Berichtslogik um.
Leasing im Unternehmenskauf
In der Überleitung vom Unternehmenswert zum Equity Value, dem Wert der Anteile, wird die Nettofinanzverschuldung abgezogen. Ob Leasingverpflichtungen dazu gehören, hängt davon ab, wie das EBITDA ermittelt wurde, auf das der Multiplikator angewendet wird. Der Multiplikator ist das Vielfache des EBITDA, mit dem Käufer und Verkäufer den Unternehmenswert bestimmen. Enthält das EBITDA die Raten als Aufwand, wie nach HGB bei Zurechnung zum Leasinggeber, werden die Verpflichtungen nicht zusätzlich abgezogen. Wird ein EBITDA vor Leasingaufwand verwendet, wie es IFRS 16 ausweist, gehören die Leasingverbindlichkeiten in die Nettofinanzverschuldung.
Finanzierungsleasing, das nach HGB beim Leasingnehmer bilanziert ist, wird in beiden Fällen wie ein Darlehen behandelt. Kaufverträge und Kreditverträge legen deshalb ausdrücklich fest, welche Leasingverpflichtungen als Finanzverbindlichkeiten gelten. In der Due Diligence prüfen Käufer zudem Laufzeiten, Restwertrisiken und Zustimmungsrechte der Leasinggeber. Banken rechnen Leasingraten bei der Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit häufig dem Kapitaldienst zu, also den laufenden Zahlungen für Zins und Tilgung.
Rechenbeispiel
Ein Unternehmen weist nach HGB ein EBITDA von 6,0 Mio. Euro aus. Darin sind Leasing- und Mietraten für Fahrzeuge, IT und Büroflächen von 1,0 Mio. Euro pro Jahr als Aufwand enthalten; die Verträge laufen noch fünf Jahre. Die Finanzverbindlichkeiten betragen 5,0 Mio. Euro, die liquiden Mittel 2,0 Mio. Euro. Käufer und Verkäufer haben sich auf das Achtfache des EBITDA nach HGB verständigt.
- Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 bei angenommen 5 % Zins: 1,0 Mio. Euro × Barwertfaktor 4,33 für fünf jährliche Zahlungen = rund 4,33 Mio. Euro
- EBITDA vor Leasing- und Mietaufwand: 6,0 Mio. Euro plus 1,0 Mio. Euro = 7,0 Mio. Euro
- Nettofinanzverschuldung ohne Leasing: 5,0 Mio. Euro minus 2,0 Mio. Euro = 3,0 Mio. Euro; mit Leasing: 3,0 Mio. Euro plus 4,33 Mio. Euro = 7,33 Mio. Euro
- Schlüssige Rechnung nach HGB: 8 × 6,0 Mio. Euro = 48,0 Mio. Euro Unternehmenswert; minus 3,0 Mio. Euro = 45,0 Mio. Euro Equity Value
- Schlüssige Rechnung nach IFRS 16 mit gleichem Equity Value: 45,0 plus 7,33 = 52,33 Mio. Euro Unternehmenswert; Multiplikator 52,33 / 7,0 = rund 7,5
- EBITDA vor Leasingaufwand, aber ohne Abzug der Leasingverbindlichkeiten: 8 × 7,0 Mio. Euro minus 3,0 Mio. Euro = 53,0 Mio. Euro
- EBITDA nach HGB und zusätzlicher Abzug der Leasingverbindlichkeiten: 48,0 Mio. Euro minus 7,33 Mio. Euro = 40,67 Mio. Euro
Die beiden letzten Rechnungen vermischen die Systeme, zwischen ihnen liegen 12,33 Mio. Euro. Schlüssig ist eine Bewertung auf Basis von IFRS 16 nur, wenn der Multiplikator aus Vergleichswerten nach IFRS 16 stammt und die Leasingverbindlichkeiten abgezogen werden. Weil das EBITDA nach IFRS 16 höher ist, fällt der passende Multiplikator niedriger aus, hier rund 7,5 statt 8. Zugleich zeigt das Beispiel den höheren Anfangsaufwand nach IFRS 16. Im ersten Jahr fallen 0,866 Mio. Euro Abschreibung (4,33 Mio. Euro geteilt durch fünf) und 0,216 Mio. Euro Zinsen (5 % von 4,33 Mio. Euro) an. Zusammen sind das 1,082 Mio. Euro, während die Rate 1,0 Mio. Euro beträgt.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
- Sale and Lease Back: Das Unternehmen verkauft ein Objekt, das es bereits besitzt, an den Leasinggeber und mietet es zurück. Beim klassischen Leasing finanziert der Leasinggeber dagegen eine Neuanschaffung.
- Mietkauf: Das Eigentum geht mit der letzten Rate auf den Mieter über. Das Objekt wird deshalb von Beginn an beim Mietkäufer bilanziert.
- Investitionskredit: Das Unternehmen kauft mit einem Darlehen, wird Eigentümer, bilanziert Objekt und Darlehen und stellt in der Regel Sicherheiten.
- Capex und Opex: Leasing verlagert Investitionsausgaben in laufende Aufwendungen, solange das Objekt nach HGB beim Leasinggeber bilanziert wird.
Typische Fehler
- Nur die Rate verglichen. Maßgeblich sind die Gesamtkosten einschließlich Sonderzahlung, Nebenkosten und Restwertregelung, verglichen mit Kaufpreis und Finanzierungskosten eines Kredits.
- Andienungsrecht übersehen. Bei Teilamortisationsverträgen kann der Leasinggeber den Kauf zum kalkulierten Restwert verlangen, auch wenn das Objekt weniger wert ist.
- Leasing als Entschuldung dargestellt. Banken, Investoren und Käufer rechnen Leasingverpflichtungen bei der Beurteilung des Verschuldungsgrads regelmäßig mit ein.
- Uneinheitliche Kaufpreisbrücke. Wer EBITDA und Nettofinanzverschuldung nach unterschiedlichen Systemen ermittelt, verschiebt den Equity Value ohne sachlichen Grund.
- Rückgabebedingungen nicht eingepreist. Nutzungsgrenzen, Zustandsvorgaben und Mehrkilometer werden bei Vertragsende gesondert abgerechnet.
- Zustimmungsrechte übersehen. Beim Asset Deal müssen Leasinggeber der Vertragsübernahme zustimmen, beim Share Deal können Kontrollwechselklauseln Kündigungsrechte auslösen.
Häufige Fragen
Ist Leasing günstiger als ein Kredit?
In der Summe der Zahlungen meist nicht, weil der Leasinggeber seine Finanzierungskosten, sein Restwertrisiko und seinen Gewinn einpreist. Der Nutzen liegt in geschonter Liquidität, geringerem Bedarf an Sicherheiten und gegebenenfalls in Serviceleistungen.
Ändert IFRS 16 etwas für Unternehmen, die nach HGB bilanzieren?
Nein. IFRS 16 gilt nur für Abschlüsse nach IFRS. In Verhandlungen mit Käufern, die nach IFRS berichten, spielt die Umrechnung der HGB-Zahlen aber eine Rolle.
Gehören Leasingverbindlichkeiten im Unternehmenskauf zu den Finanzschulden?
Das hängt von der Definition des EBITDA ab, auf das der Multiplikator angewendet wird. Finanzierungsleasing, das beim Leasingnehmer bilanziert ist, wird dagegen in aller Regel wie ein Darlehen abgezogen.
Können junge Unternehmen leasen?
Ja, allerdings prüft der Leasinggeber die Bonität wie ein Kreditgeber. Bei kurzer Unternehmenshistorie verlangen Leasinggeber häufig eine Sonderzahlung, eine Kaution oder eine Bürgschaft der Gesellschafter.
Was geschieht am Ende der Vertragslaufzeit?
Das regelt der Vertrag: Rückgabe, Kauf zum vereinbarten Preis, Verlängerung oder, bei Teilamortisation, Andienung durch den Leasinggeber. Die Regelung gehört vor Unterzeichnung in die Kostenrechnung.
Roemer Capital Perspektive
In Finanzmodellen, die wir als Fractional CFO oder zur Vorbereitung einer Finanzierungsrunde aufbauen, führen wir Leasing- und Mietverpflichtungen mit Laufzeit, Rate und Restwert als eigene Zahlungsströme. So wird sichtbar, wie sich die Belastung entwickelt, wenn Verträge auslaufen oder das Unternehmen wächst. Zugleich lässt sich die Planung mit einem HGB-Abschluss ebenso abgleichen wie mit den IFRS-Kennzahlen eines späteren Käufers.
Im Unternehmensverkauf legen wir früh fest, auf welcher Grundlage EBITDA und Nettofinanzverschuldung definiert werden, und halten diese Definition vom Teaser bis zum Kaufvertrag durch. Wechselt die Grundlage während der Verhandlung, verschiebt sich der Equity Value, ohne dass sich am Unternehmen etwas geändert hat.
Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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