Unternehmertestament
Das Unternehmertestament regelt die Nachfolge im Todesfall. Es muss zum Gesellschaftsvertrag passen — sonst geht der Gesellschaftsvertrag vor.
Was ist ein Unternehmertestament?
Ein Unternehmertestament ist eine letztwillige Verfügung, die die Besonderheiten eines Unternehmens berücksichtigt: wer die Anteile bekommt, wer führt, wie die übrigen Erben abgefunden werden und wie die Steuer bezahlt wird.
Der entscheidende Unterschied zu einem gewöhnlichen Testament: Es muss mit dem Gesellschaftsvertrag zusammenpassen. Tut es das nicht, gewinnt der Gesellschaftsvertrag.
Der Vorrang des Gesellschaftsvertrags
Das ist der Punkt, an dem die meisten Unternehmertestamente scheitern. Sieht der Gesellschaftsvertrag eine Nachfolgeklausel vor — etwa, dass Anteile nur an leibliche Abkömmlinge übergehen dürfen —, dann läuft eine abweichende testamentarische Anordnung ins Leere.
Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass der Anteil eingezogen wird und die Erben nur eine Abfindung bekommen, die deutlich unter dem Wert liegt. Der Erblasser wollte das Unternehmen weitergeben und hat eine Auszahlung vererbt.
Deshalb gilt: Gesellschaftsvertrag zuerst lesen, dann das Testament schreiben. Und wenn der Gesellschaftsvertrag nicht passt, wird er geändert — zu Lebzeiten, mit den Mitgesellschaftern.
Die Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag
- Fortsetzungsklausel: Die Gesellschaft wird ohne den Erben fortgesetzt, die Erben bekommen eine Abfindung.
- Einfache Nachfolgeklausel: Alle Erben rücken nach — auch die, die niemand im Unternehmen haben will.
- Qualifizierte Nachfolgeklausel: Nur bestimmte Erben rücken nach, etwa solche mit einer bestimmten Ausbildung oder Tätigkeit im Betrieb.
- Eintrittsklausel: Der Erbe hat ein Recht, aber keine Pflicht, einzutreten.
Was sonst hineingehört
- Wer die Anteile bekommt — möglichst eine Person oder eine handlungsfähige Einheit, nicht eine Erbengemeinschaft.
- Wie die übrigen Erben ausgeglichen werden, möglichst aus anderem Vermögen, nicht aus dem Unternehmen.
- Pflichtteilsregelungen. Pflichtteilsansprüche sind in Geld zu erfüllen und können ein Unternehmen liquiditätsmäßig ernsthaft treffen. Pflichtteilsverzichte gegen Abfindung sind der übliche Weg und brauchen notarielle Form.
- Testamentsvollstreckung, wenn Erben minderjährig oder unerfahren sind. Bei Unternehmen ist die Ausgestaltung heikel und gehört fachkundig gemacht.
- Versorgung des überlebenden Ehegatten, möglichst ohne ihn in die Gesellschafterstellung zu bringen.
Der Güterstand wird oft vergessen
Bei Zugewinngemeinschaft kann im Todesfall ein Zugewinnausgleich entstehen, der in Geld zu erfüllen ist. Bei einem Unternehmen, dessen Wert während der Ehe stark gestiegen ist, kann dieser Anspruch erheblich sein.
Ein Ehevertrag, der das Unternehmen aus dem Zugewinn herausnimmt, ist deshalb Teil einer Nachfolgeplanung — und keine Misstrauenserklärung.
Typische Fehler
- Gesellschaftsvertrag und Testament nicht abgleichen. Der häufigste und folgenreichste Fehler.
- Eine Erbengemeinschaft am Unternehmen. Sie ist handlungsunfähig, solange nicht alle zustimmen.
- Pflichtteile ignorieren. Sie entstehen von Gesetzes wegen und sind sofort in Geld fällig.
- Den Güterstand übersehen. Der Zugewinnausgleich trifft dieselbe Liquidität.
- Das Testament nie aktualisieren. Nach jeder Änderung im Gesellschafterkreis oder in der Familie gehört es geprüft.
Häufige Fragen
Handschriftlich oder notariell?
Bei Unternehmen notariell. Ein handschriftliches Testament ist wirksam, aber bei der Komplexität eines Unternehmensübergangs entstehen leicht Auslegungsfragen — und die werden dann vor Gericht geklärt.
Was ist ein Berliner Testament wert?
Bei Unternehmen ist es oft ungeeignet. Es bindet Vermögen beim länger lebenden Ehegatten, verschenkt Freibeträge und kann steuerlich teuer werden.
Reicht eine Vollmacht für den Notfall?
Sie ist wichtig, ersetzt aber kein Testament. Eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht sorgt für Handlungsfähigkeit in den ersten Wochen — sie regelt aber nicht, wem das Unternehmen gehört.
Roemer Capital Perspektive
Wir legen bei einer Nachfolge drei Dokumente nebeneinander: Gesellschaftsvertrag, Testament und Ehevertrag. In der Mehrzahl der Fälle widersprechen sich mindestens zwei davon. Das kostet nichts, es zu prüfen, und es ist der einzige Zeitpunkt, an dem sich der Widerspruch noch auflösen lässt.
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