Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber und zeigt so den Gewinn oder Verlust des Jahres.
Was ist die Gewinn- und Verlustrechnung?
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bezeichnet die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres. Erträge sind vor allem die Umsatzerlöse, Aufwendungen der Werteverzehr im Geschäft, etwa für Gehälter, Material, Miete und die Abnutzung von Anlagen. Der Saldo ist der Gewinn des Jahres (Jahresüberschuss) oder der Verlust (Jahresfehlbetrag). Die GuV zeigt damit, auf welchem Weg ein Unternehmen sein Ergebnis erzielt hat, während die Bilanz Vermögen, Eigenkapital und Schulden zu einem Stichtag abbildet.
Nach § 242 Abs. 2 HGB stellt jeder Kaufmann für den Schluss eines Geschäftsjahres eine GuV auf. Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist unter anderem jede GmbH, gleich welcher Tätigkeit sie nachgeht. Zusammen mit der Bilanz bildet die GuV den Jahresabschluss nach HGB. Bei einer GmbH ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Erstellung übernimmt häufig die Steuerberatung. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften lassen den Abschluss samt GuV von einem Abschlussprüfer prüfen. Anschließend billigen die Gesellschafter den Abschluss verbindlich (Feststellung). In Finanzierungsrunden und Unternehmensverkäufen ist die GuV der Ausgangspunkt für Kennzahlen wie das EBITDA, für das Finanzmodell und für die Kaufpreisbemessung.
Aufbau nach § 275 HGB
Kapitalgesellschaften wie die GmbH und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften wie die GmbH & Co. KG gliedern die GuV nach § 275 HGB in Staffelform, also als Liste untereinander mit Zwischenergebnissen. Sie wählen zwischen zwei gleichwertigen Verfahren. Beide führen zum selben Jahresergebnis und unterscheiden sich nur darin, wie die betrieblichen Aufwendungen gegliedert werden. Die gewählte Form ist beizubehalten. Abweichungen sind nach § 265 Abs. 1 HGB nur in Ausnahmefällen zulässig und im Anhang, dem erläuternden Textteil des Abschlusses, anzugeben und zu begründen.
Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren gliedert nach Kostenarten, also danach, wofür Aufwand entstanden ist. Zu den Umsatzerlösen kommen die Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Zu- oder Abnahme selbst hergestellter, noch nicht verkaufter Ware), andere aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge. Aktivierte Eigenleistungen sind selbst geschaffene Anlagen wie eigene Software, deren Kosten in die Bilanz übernommen werden. Abgezogen werden Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen. Es folgen das Finanzergebnis aus Beteiligungserträgen, Zinserträgen und Zinsaufwendungen, danach die Steuern und am Ende der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. In Deutschland ist das Gesamtkostenverfahren verbreitet, weil es sich unmittelbar aus der Finanzbuchhaltung ergibt.
Umsatzkostenverfahren
Das Umsatzkostenverfahren gliedert nach Funktionsbereichen, also danach, in welchem Teil des Unternehmens die Kosten anfallen. Von den Umsatzerlösen werden die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen abgezogen, vereinfacht gesagt die Kosten der verkauften Produkte und Leistungen. Das Ergebnis ist das Bruttoergebnis vom Umsatz. Danach folgen Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten sowie sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen. Das Verfahren entspricht der im internationalen Umfeld häufigen Darstellung und kommt der betriebswirtschaftlichen Bruttomarge näher als das Gesamtkostenverfahren. Damit die Kostenarten erkennbar bleiben, verlangt das HGB im Anhang ergänzende Angaben zu Material- und Personalaufwand; kleine Gesellschaften sind davon befreit.
Erleichterungen für kleinere Gesellschaften
Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen nach § 276 HGB mehrere Posten zu einem einzigen Posten „Rohergebnis“ zusammenfassen. Beim Gesamtkostenverfahren reicht die Zusammenfassung von den Umsatzerlösen bis zum Materialaufwand. Beim Umsatzkostenverfahren umfasst sie das Bruttoergebnis vom Umsatz und die sonstigen betrieblichen Erträge. Umsatz und Marge sind dann für Außenstehende nicht mehr erkennbar. Kleinstkapitalgesellschaften steht eine verkürzte Gliederung mit wenigen Posten offen.
Von der GuV zu EBITDA und EBIT
EBIT und EBITDA sind keine Posten der handelsrechtlichen GuV. Sie werden aus ihr abgeleitet und sind gesetzlich nicht definiert. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) wird vom Jahresüberschuss aus ermittelt. Ihm werden die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, bei der GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer, wieder hinzugerechnet, und das Finanzergebnis wird herausgerechnet: Ein negatives Finanzergebnis wird addiert, ein positives abgezogen. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) entsteht, wenn zusätzlich die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen hinzugerechnet werden.
Weil die Abgrenzung nicht gesetzlich geregelt ist, weichen die Definitionen in der Praxis ab. Sonstige Steuern wie die Grundsteuer werden meist als betrieblicher Aufwand behandelt und bleiben abgezogen; unterschiedlich behandelt wird etwa die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen. Wo eine Kennzahl Rechtsfolgen hat, etwa bei Kreditauflagen (Covenants), einem Earn-Out (erfolgsabhängigen Teil des Kaufpreises) oder der Kaufpreisberechnung, wird sie deshalb im Vertrag genau definiert. Für die Bewertung wird das EBITDA außerdem um Einmaleffekte korrigiert; das Ergebnis ist das bereinigte EBITDA.
Zusammenhang mit Bilanz und Cashflow
GuV und Bilanz sind über die doppelte Buchführung miteinander verbunden. Jeder Aufwand und jeder Ertrag hat eine Gegenbuchung auf einem Konto der Bilanz: Eine Abschreibung etwa mindert zugleich den Buchwert der abgeschriebenen Anlage. Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag geht als eigener Posten in das Eigenkapital der Bilanz ein. Laufende Verluste zehren das Eigenkapital deshalb Jahr für Jahr auf, bis neues Kapital zugeführt wird.
Die GuV folgt dem Grundsatz der Periodenabgrenzung und nicht dem Zahlungsfluss: Erträge und Aufwendungen gehören in das Jahr, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind, gleich wann Geld fließt. Ein Softwareunternehmen, das für ein Jahresabonnement zu Beginn der Laufzeit bezahlt wird, weist den Umsatz monatlich über die Laufzeit aus. Der Teil, der auf die Zeit nach dem Abschlussstichtag entfällt, steht als noch zu erbringende Leistung auf der Passivseite der Bilanz (passive Rechnungsabgrenzung). Wie viel Liquidität das Geschäft tatsächlich erzeugt, zeigt erst die Kapitalflussrechnung, aus der sich auch der Free Cash Flow ableitet.
Die GuV in Due Diligence und Bewertung
In der Financial Due Diligence, der Prüfung der Finanzzahlen durch Käufer oder Investoren, wird die GuV der letzten zwei bis drei Geschäftsjahre und des laufenden Jahres auf Monatsbasis analysiert. Die Jahresabschlüsse liefern die festgestellten Zahlen, die monatlichen Auswertungen zeigen Verlauf und Saisonalität. Beide werden aufeinander übergeleitet. Im Mittelpunkt stehen:
- Umsatzqualität: Anteil wiederkehrender, projektbezogener und einmaliger Umsätze sowie periodengerechte Realisierung.
- Bruttomarge: direkt zurechenbare Kosten wie Hosting, Lizenzen und Kundenbetreuung und ihre Entwicklung über die Zeit.
- Sondereffekte: einmalige Erträge und Aufwendungen, etwa Förderzuschüsse, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen oder Transaktionskosten.
- Aktivierte Eigenleistungen: Entwicklungskosten, die in die Bilanz übernommen wurden. Der Personalaufwand steht zwar in der GuV, wird aber durch einen gleich hohen Ertrag ausgeglichen und belastet das Ergebnis erst später über Abschreibungen.
- Personalaufwand: marktübliche Vergütung der Gesellschafter-Geschäftsführer und vollständige Erfassung von Boni und Beteiligungsprogrammen.
Die Antworten bestimmen das nachhaltige Ergebnis, auf das ein Käufer seinen EBITDA-Multiplikator anwendet, also den Faktor, mit dem er das Ergebnis in einen Unternehmenswert umrechnet. Bei Wachstumsunternehmen ohne positives Ergebnis tritt der Umsatz als Bezugsgröße an die Stelle des Ergebnisses. Die GuV liefert dann vor allem Belege für Marge und Kostenstruktur.
Rechenbeispiel
Eine Software-GmbH wendet das Gesamtkostenverfahren an. Ihre GuV für das abgelaufene Geschäftsjahr zeigt Umsatzerlöse von 6.000.000 Euro, andere aktivierte Eigenleistungen von 300.000 Euro und sonstige betriebliche Erträge von 150.000 Euro. Davon stammen 120.000 Euro aus einem einmaligen Förderzuschuss. Auf der Aufwandsseite stehen Materialaufwand für bezogene Leistungen von 900.000 Euro, Personalaufwand von 3.600.000 Euro, Abschreibungen von 250.000 Euro und sonstige betriebliche Aufwendungen von 1.200.000 Euro. Das Finanzergebnis besteht aus 10.000 Euro Zinserträgen und 80.000 Euro Zinsaufwendungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen 130.000 Euro, sonstige Steuern fallen nicht an.
- Betriebliche Erträge: 6.000.000 + 300.000 + 150.000 = 6.450.000 Euro
- Betriebliche Aufwendungen vor Abschreibungen: 900.000 + 3.600.000 + 1.200.000 = 5.700.000 Euro
- EBITDA: 6.450.000 minus 5.700.000 = 750.000 Euro
- EBIT: 750.000 minus 250.000 Abschreibungen = 500.000 Euro
- Ergebnis vor Steuern: 500.000 + 10.000 minus 80.000 = 430.000 Euro
- Jahresüberschuss: 430.000 minus 130.000 = 300.000 Euro
- EBITDA-Marge: 750.000 / 6.000.000 = 12,5 %
- Bereinigtes EBITDA ohne den einmaligen Förderzuschuss: 750.000 minus 120.000 = 630.000 Euro
- EBITDA zusätzlich ohne aktivierte Eigenleistungen: 630.000 minus 300.000 = 330.000 Euro, eine Marge von 330.000 / 6.000.000 = 5,5 %
- Rohergebnis nach § 276 HGB, wie es eine kleine oder mittelgroße Gesellschaft ausweisen darf: 6.000.000 + 300.000 + 150.000 minus 900.000 = 5.550.000 Euro
- Rohertragsmarge im betriebswirtschaftlichen Sinn: (6.000.000 minus 900.000) / 6.000.000 = 85 %
Das handelsrechtliche Rohergebnis enthält die aktivierten Eigenleistungen und die sonstigen Erträge und ist mit einer Rohertragsmarge nicht vergleichbar. Die aktivierten Eigenleistungen erhöhen zudem das EBITDA um 300.000 Euro, obwohl der zugehörige Personalaufwand vollständig ausgezahlt wurde. Ein Käufer, der Förderzuschuss und Aktivierung herausrechnet, sieht mit 330.000 Euro weniger als die Hälfte des ausgewiesenen EBITDA. Bei einer Bewertung über einen Multiplikator wirkt jeder Euro dieser Differenz von 420.000 Euro mit dem Faktor des Multiplikators auf den Kaufpreis.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
- Bilanz: Stichtagsrechnung über Vermögen und Kapital. Die GuV erklärt, wie sich das Eigenkapital zwischen zwei Bilanzstichtagen durch das Ergebnis verändert hat.
- Kapitalflussrechnung: zeigt Ein- und Auszahlungen nach laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Pflichtbestandteil des Abschlusses ist sie nur im Konzernabschluss und bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften.
- Betriebswirtschaftliche Auswertung: unterjährige Auswertung aus der laufenden Buchhaltung, meist ohne vollständige Abgrenzungen. Sie ist eine vorläufige GuV und ersetzt den Jahresabschluss nicht.
- Plan-GuV: die Ergebnissicht im Finanzmodell, also die geplante GuV der kommenden Jahre. Sie wird mit Planbilanz und Liquiditätsplanung verknüpft.
Typische Fehler
- Umsatz mit Zahlungseingang gleichsetzen. Umsatz entsteht mit der Leistung, nicht mit der Zahlung. Vorauszahlungen für Abonnements werden über die Laufzeit verteilt.
- Direkte Kosten falsch zuordnen. Stecken Hosting- oder Supportkosten in den Verwaltungskosten oder im allgemeinen Personalaufwand, wirkt die Bruttomarge besser, als sie ist. In der Due Diligence wird die Zuordnung neu vorgenommen.
- Einmalige Erträge nicht kennzeichnen. Förderzuschüsse, Versicherungsleistungen oder die Auflösung von Rückstellungen verdecken ohne Erläuterung den operativen Verlauf.
- Uneinheitliche Kennzahlendefinitionen. Ein EBITDA, das im Pitch Deck anders abgegrenzt ist als im Finanzmodell, mindert die Glaubwürdigkeit der gesamten Zahlenbasis.
Häufige Fragen
Muss eine GmbH ihre GuV veröffentlichen?
Eine kleine GmbH nicht. Kleine Kapitalgesellschaften legen im Unternehmensregister nur Bilanz und Anhang offen, die GuV bleibt intern. Mittelgroße Gesellschaften veröffentlichen die GuV und dürfen dabei mit dem Rohergebnis beginnen, große Gesellschaften legen sie vollständig offen. Maßgeblich ist die Größenklasse nach § 267 HGB. Klein ist eine GmbH nach den 2024 angehobenen Schwellen (Stand 2026), wenn sie zwei der drei Grenzen nicht überschreitet: 7,5 Mio. Euro Bilanzsumme, 15 Mio. Euro Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Welches Gliederungsverfahren eignet sich für ein Softwareunternehmen?
Beide Verfahren sind zulässig. Das Umsatzkostenverfahren kommt der Bruttomarge näher, verlangt aber eine belastbare Zuordnung der Kosten zu Funktionsbereichen. Viele Unternehmen bleiben im Jahresabschluss beim Gesamtkostenverfahren und berichten intern zusätzlich nach Funktionsbereichen.
Warum weicht die monatliche Auswertung vom Jahresabschluss ab?
Weil Abschlussbuchungen fehlen. Die laufende Buchhaltung erfasst Rückstellungen, Abgrenzungen, Bestandsveränderungen und Abschreibungen unterjährig oft nur pauschal oder gar nicht. Ein Monatsabschluss mit diesen Buchungen verringert die Abweichung erheblich.
Ist ein Jahresfehlbetrag ein Hindernis für eine Finanzierungsrunde?
In der Wachstumsphase in der Regel nicht. Investoren prüfen, ob der Verlust aus geplanten Investitionen in Vertrieb und Produkt entsteht und ob Bruttomarge und Kostenstruktur einen Weg zu positiven Ergebnissen erkennen lassen. Kritisch wird ein Fehlbetrag, wenn er das Eigenkapital aufzehrt und die Finanzierung der nächsten Monate offen ist.
Roemer Capital Perspektive
In Fractional-CFO-Mandaten stellen wir die GuV zunächst so auf, dass die Kostenstruktur lesbar wird: direkte Kosten getrennt von Vertrieb, Entwicklung und Verwaltung, einmalige Posten gesondert gekennzeichnet, dieselbe EBITDA-Definition in Monatsberichten, Finanzmodell und Investorenunterlagen. Die handelsrechtliche Gliederung bleibt Aufgabe der Steuerberatung; unser Beitrag ist die Überleitung zwischen beiden Sichten.
Vor einer Finanzierungsrunde oder einem Verkauf gleichen wir die Monatszahlen mit den festgestellten Jahresabschlüssen ab, bevor ein Investor oder Käufer es tut. Jede Differenz, die vorab erklärt ist, verkürzt die Due Diligence und nimmt der Gegenseite Argumente für Abschläge.
Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Dienstleistungen, die wir anbieten
Als Gründer oder Geschäftsführer stehst du vor der Herausforderung, Investoren von deiner Vision zu überzeugen. Genau hier kommen wir ins Spiel. Roemer Capital macht dein Unternehmen fit für das Fundraising: mit einer klaren Strategie, aussagekräftigen Finanzmodellen und einer professionellen Investorenstory sowie dem Zugang zu den richtigen Investoren.

Professionellen Businessplan erstellen
Wir erstellen umfassende Geschäftspläne für Investoren, die Vision, Strategie und finanzielle Zukunft klar zum Ausdruck bringen.

Fractional CFO für dein Wachstumsunternehmen
Wir machen dein Startup investierbar und steuerbar: mit Growth Consulting, strategischer Weitsicht und technischer CFO-Exzellenz.

Fundraising für Finanzierungsrunden
Vom Businessplan über das Pitchdeck bis zur Investorenansprache sichern wir deine Finanzierung in jeder Phase deines Wachstums.

M&A-Beratung bei Verkauf und Nachfolge
Wir bereiten dein Startup oder etabliertes Unternehmen strukturell und finanziell auf den optimalen Verkaufszeitpunkt vor und begleiten den Exit.






