EBITDA

In Short

EBITDA ist der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Es zeigt die Ertragskraft des laufenden Geschäfts und ist Basis für Bewertung und Kreditauflagen.

Was ist das EBITDA?

EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ist das Ergebnis eines Unternehmens, bevor Zinsen, Steuern auf den Gewinn und Abschreibungen abgezogen werden. Steuern auf den Gewinn sind bei der GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer. Abschreibungen verteilen den Kaufpreis von Anlagen wie Maschinen, Computern oder erworbener Software als Aufwand auf die Jahre ihrer Nutzung. Das EBITDA zeigt damit, was das laufende Geschäft erwirtschaftet, unabhängig von Finanzierung, Steuerlage und dem Zeitpunkt früherer Investitionen.

Übertragen auf eine vermietete Ferienwohnung hieße das: Von den Mieteinnahmen werden Reinigung, Nebenkosten und Vermittlungsgebühren abgezogen, die Kreditzinsen, die Steuer und der jährliche Wertverlust der Einrichtung bleiben zunächst außen vor.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) kennt den Begriff nicht. Das EBITDA ist kein Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine abgeleitete Größe. Verwendet wird es in Bewertungen, Kauf- und Kreditverträgen, Finanzmodellen und im Monatsreporting. Maßgeblich ist deshalb stets die Definition im jeweiligen Dokument, etwa im Kreditvertrag oder in den Kaufpreisregeln eines Unternehmenskaufvertrags.

Herleitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB

Deutsche GmbHs gliedern ihre Gewinn- und Verlustrechnung verbreitet nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Aus diesem Schema lässt sich das EBITDA Posten für Posten ableiten:

  1. Umsatzerlöse (Nr. 1)
  2. plus oder minus Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, also an selbst hergestellter, noch nicht verkaufter Ware (Nr. 2)
  3. plus andere aktivierte Eigenleistungen (Nr. 3)
  4. plus sonstige betriebliche Erträge (Nr. 4)
  5. minus Materialaufwand (Nr. 5) und Personalaufwand (Nr. 6)
  6. minus sonstige betriebliche Aufwendungen (Nr. 8)
  7. minus sonstige Steuern (Nr. 16)

Außen vor bleiben drei Gruppen. Erstens die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (Nr. 7 Buchstabe a). Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht greifbare Werte wie Software, Lizenzen oder Patente. Zweitens das gesamte Finanzergebnis, also Beteiligungs-, Wertpapier- und Zinserträge, Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie Zinsaufwendungen (Nr. 9 bis 13). Drittens die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Nr. 14).

Rückwärts gerechnet heißt das: Zum Jahresüberschuss werden die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und die Abschreibungen hinzugerechnet, und das Finanzergebnis wird herausgerechnet. Ein negatives Finanzergebnis wird addiert, ein positives abgezogen. Wie Beteiligungserträge und Zinsen im Einzelnen zu behandeln sind, erläutert der Eintrag zum EBIT.

Zweifelsfragen der Zuordnung

Drei Punkte sind in der Praxis nicht einheitlich geregelt. Die sonstigen Steuern wie Grundsteuer oder Kraftfahrzeugsteuer stehen im Schema erst nach dem Ergebnis nach Steuern, sind wirtschaftlich aber Betriebskosten und werden meist vom EBITDA abgezogen. Unüblich hohe Abschreibungen auf das Umlaufvermögen (Nr. 7 Buchstabe b), etwa auf unverkäufliche Vorräte, rechnen manche Definitionen hinzu, andere nicht. Beim Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) stecken die Abschreibungen in den Herstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Sie sind dann dem Anlagenspiegel im Anhang zu entnehmen, der Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Anlagevermögens zeigt, oder bei kleinen Gesellschaften der Buchhaltung.

Varianten: bereinigtes EBITDA, Marge und Zwölfmonatswerte

  • Bereinigtes EBITDA: das berichtete EBITDA nach Korrektur um einmalige, nicht betriebsnotwendige und wirtschaftlich anderen Jahren zuzuordnende Posten. Beispiele sind Transaktionskosten, Abfindungen oder eine nicht marktübliche Geschäftsführervergütung. Einzelheiten beschreibt der Eintrag bereinigtes EBITDA.
  • EBITDA-Marge: EBITDA geteilt durch Umsatzerlöse. Sie macht Unternehmen unterschiedlicher Größe vergleichbar und zeigt, ob Wachstum mit steigender oder sinkender Ertragskraft einhergeht.
  • LTM-EBITDA: das EBITDA der letzten zwölf Monate (Last Twelve Months). In Transaktionen ist es häufig die Bezugsgröße, weil der Jahresabschluss bei Vertragsunterzeichnung oft schon Monate alt ist.
  • Hochgerechnetes EBITDA (Run-Rate): ein kürzerer Zeitraum, etwa das letzte Quartal, auf zwölf Monate hochgerechnet. Es bildet das aktuelle Niveau schnell wachsender Unternehmen besser ab, ist aber anfällig für Saisonschwankungen und wird entsprechend kritisch geprüft.

Einfluss der Bilanzierung auf die Kennzahl

Aktivierte Eigenleistungen

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, typischerweise selbst entwickelte Software, besteht nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Das Unternehmen darf die Entwicklungskosten also als Vermögenswert in die Bilanz aufnehmen (aktivieren), statt sie sofort als Aufwand zu buchen. Aktivierungsfähig sind nur die Kosten der Entwicklungsphase, nicht die der Forschung (§ 255 Abs. 2a HGB). Nutzt ein Unternehmen das Wahlrecht, bleiben die Gehälter der Entwickler im Personalaufwand. Zugleich entsteht in Höhe der aktivierten Kosten ein Ertrag im Posten „andere aktivierte Eigenleistungen“. Der Aufwand verlagert sich in die späteren Abschreibungen, die unterhalb des EBITDA stehen.

Das EBITDA steigt dadurch, ohne dass sich an Zahlungsströmen oder Geschäftsmodell etwas ändert. Käufer und Investoren rechnen die aktivierten Eigenleistungen deshalb häufig heraus, vor allem beim Vergleich mit Unternehmen, die Entwicklungskosten sofort als Aufwand erfassen. Für die Gewinnverwendung gilt eine Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB): In Höhe der aktivierten Beträge dürfen Gewinne grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Miete und Leasing im Vergleich zu IFRS 16

Nach HGB bleiben Miet- und Leasingzahlungen in der Regel Aufwand und mindern das EBITDA, solange das wirtschaftliche Eigentum beim Vermieter oder Leasinggeber liegt. Zum Vergleich gilt in Abschlüssen nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) der Standard IFRS 16. Danach erfasst ein Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit, an die Stelle des Mietaufwands treten Abschreibungen und Zinsen. Das EBITDA eines IFRS-Bilanzierers ist bei gleichem Geschäft höher, dafür erhöht die Leasingverbindlichkeit seine Nettofinanzverschuldung. Multiplikatoren aus IFRS-Abschlüssen sind vor der Übertragung auf ein HGB-Unternehmen entsprechend zu bereinigen.

Bedeutung in Bewertung, Finanzierung und Transaktion

In der Unternehmensbewertung ist das EBITDA die verbreitetste Bezugsgröße für Multiplikatoren, also für Faktoren, mit denen ein Ergebnis in einen Unternehmenswert umgerechnet wird. Der Unternehmenswert (Enterprise Value) ergibt sich vereinfacht als EBITDA mal EBITDA-Multiple. Nach Abzug der Nettofinanzverschuldung, also der Finanzschulden abzüglich der liquiden Mittel, folgt der Wert des Eigenkapitals. Jeder Euro EBITDA wirkt damit mit dem Faktor des Multiplikators auf den Kaufpreis, weshalb über Definition und Bereinigungen intensiv verhandelt wird.

In Kreditverträgen ist das EBITDA Grundlage der Finanzkennzahlen, deren Einhaltung die Bank überwacht (Covenants). Verbreitet ist vor allem der dynamische Verschuldungsgrad (Leverage), das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zu EBITDA. Prüfen Käufer oder Investoren die Finanzzahlen (Financial Due Diligence), steht die Nachhaltigkeit des ausgewiesenen EBITDA im Mittelpunkt (Quality of Earnings). Geprüft wird, welche Posten einmalig sind, welche Erlöse wiederkehren und wie stark Bilanzierungswahlrechte das Ergebnis prägen.

Grenzen der Kennzahl

Das EBITDA ist keine Zahlungsgröße, es misst Ertrag und Aufwand, nicht Geldeingang und Geldausgang. Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen fehlen vollständig, sodass es die Ertragskraft kapitalintensiver Unternehmen überzeichnet. Wachsende Forderungen und Vorräte binden Liquidität, ohne das EBITDA zu berühren; ein Unternehmen kann ein positives EBITDA ausweisen und dennoch Liquidität verbrauchen. Steuern und Zinsen sind reale Zahlungen, die ebenfalls fehlen. Für die Frage, was Eigentümern und Kreditgebern tatsächlich zufließt, sind operativer Cashflow und Free Cash Flow aussagekräftiger.

Rechenbeispiel

Die Gewinn- und Verlustrechnung einer Software-GmbH nach dem Gesamtkostenverfahren zeigt folgende Posten (in Tausend Euro). Erträge: Umsatzerlöse 10.000, aktivierte Eigenleistungen 400, sonstige betriebliche Erträge 100. Aufwendungen: Materialaufwand 1.500, Personalaufwand 5.200, Abschreibungen 600, sonstige betriebliche Aufwendungen 1.780 (darin Büromiete 300). Finanzergebnis: Zinserträge 20, Zinsaufwand 220. Steuern: Ertragsteuern 360, sonstige Steuern 20. Jahresüberschuss 840.

Erster Weg, vorwärts von den Umsatzerlösen:

  • 10.000 plus 400 plus 100 = 10.500
  • 10.500 minus Materialaufwand 1.500 = 9.000
  • 9.000 minus Personalaufwand 5.200 = 3.800
  • 3.800 minus sonstige betriebliche Aufwendungen 1.780 = 2.020
  • 2.020 minus sonstige Steuern 20 = EBITDA 2.000

Zweiter Weg, rückwärts vom Jahresüberschuss (die sonstigen Steuern bleiben abgezogen, weil sie als betrieblicher Aufwand gelten):

  • Jahresüberschuss 840 plus Ertragsteuern 360 = 1.200
  • 1.200 plus Zinsaufwand 220 minus Zinserträge 20 = 1.400 (EBIT); das negative Finanzergebnis von minus 200 wird also addiert
  • 1.400 plus Abschreibungen 600 = EBITDA 2.000

Beide Wege führen zu 2.000, die EBITDA-Marge (EBITDA geteilt durch Umsatz) beträgt 20 %. Ohne Aktivierung der Entwicklungskosten entfiele der Ertrag von 400; das EBITDA läge bei 1.600, die Marge bei 16 %. Bei einem angenommenen Multiplikator von 8 entsprechen diese 400 einem Unterschied im Unternehmenswert von 3,2 Mio. Euro. Nach IFRS 16 träten an die Stelle der Büromiete vereinfacht Abschreibungen und Zinsen, das EBITDA stiege auf 2.300. Dasselbe Geschäft kann also je nach Bilanzierung ein EBITDA zwischen 1.600 und 2.300 zeigen, weshalb vor jedem Vergleich die Definition abzustimmen ist.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

  • EBIT: EBITDA abzüglich Abschreibungen. Es berücksichtigt den Werteverzehr des Anlagevermögens und ist bei kapitalintensiven Unternehmen die aussagekräftigere Ergebnisgröße.
  • Operativer Cashflow: Zahlungsgröße, die zusätzlich gezahlte Steuern und die Veränderung des Working Capital berücksichtigt, also des Geldes, das in Forderungen und Vorräten abzüglich offener Lieferantenrechnungen gebunden ist.
  • Deckungsbeitrag: Umsatz abzüglich variabler Kosten auf Produkt- oder Kundenebene; er misst den Beitrag zur Deckung der Fixkosten, nicht das Ergebnis des gesamten Unternehmens.

Typische Fehler

  • EBITDA mit Liquidität gleichsetzen. Ein positives EBITDA sagt nichts darüber, ob ein Unternehmen seine Rechnungen bezahlen kann, weil Investitionen, Working Capital, Zinsen und Steuern fehlen.
  • Uneinheitliche Definition. Werden sonstige Steuern, außergewöhnliche Abschreibungen auf das Umlaufvermögen oder Beteiligungserträge von Periode zu Periode unterschiedlich behandelt, verlieren Zeitreihen und Vergleiche ihre Aussagekraft.
  • Aktivierte Eigenleistungen nicht offengelegt. Ein durch Aktivierung erhöhtes EBITDA fällt in der Due Diligence auf und belastet die Glaubwürdigkeit der übrigen Zahlen.
  • Rechnungslegungsstandards vermischt. Ein HGB-EBITDA mit Multiplikatoren aus IFRS-Abschlüssen zu bewerten, führt zu verzerrten Werten, weil sich Ergebnis und Nettofinanzverschuldung unterschiedlich zusammensetzen.

Häufige Fragen

Ist das EBITDA im Jahresabschluss einer GmbH ausgewiesen?

Nein. Das Gliederungsschema des HGB enthält keine Zwischensumme EBITDA. Die Größe wird aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet, bei Unternehmen mit Umsatzkostenverfahren zusätzlich mithilfe des Anlagenspiegels.

Kann das EBITDA positiv sein, obwohl das Unternehmen Verlust macht?

Ja. Hohe Abschreibungen, Zinsaufwand oder Steuern können ein positives EBITDA in einen Jahresfehlbetrag drehen, typischerweise bei fremdfinanzierten Unternehmen mit hohem Anlagevermögen. Ein weiterer häufiger Fall ist ein Zukauf, nach dem der Firmenwert planmäßig abgeschrieben wird, also der Teil des Kaufpreises, der über das bilanzierte Vermögen des erworbenen Unternehmens hinausgeht.

Warum weichen EBITDA-Angaben aus verschiedenen Quellen voneinander ab?

Weil jede Quelle ihre eigene Definition verwendet. Unterschiede entstehen bei den sonstigen Steuern, bei Bereinigungen, bei der Behandlung von Leasing und beim Zeitraum, also Geschäftsjahr, letzte zwölf Monate oder Hochrechnung.

Erhöht die Aktivierung von Entwicklungskosten den Unternehmenswert?

Wirtschaftlich nicht. Sie erhöht das ausgewiesene EBITDA, lässt aber die Zahlungsströme unverändert. Erfahrene Käufer bereinigen den Effekt, sodass er sich im Kaufpreis in der Regel nicht niederschlägt.

Roemer Capital Perspektive

In Finanzierungsrunden und Verkaufsprozessen legen wir die EBITDA-Definition fest, bevor die erste Zahl an Investoren oder Käufer geht, und leiten sie nachvollziehbar aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab. Aktivierte Eigenleistungen, Leasingeffekte und die Behandlung der sonstigen Steuern stellen wir offen dar, damit die Due Diligence über das Geschäft geführt wird und nicht über Definitionen.

Wo wir als Fractional CFO tätig sind, also die Finanzfunktion auf Zeit übernehmen, bauen wir das Monatsreporting so auf, dass ein LTM-EBITDA jederzeit aus den Monatsabschlüssen ableitbar ist. Das verkürzt die Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs, der in der Regel sechs bis zwölf Monate dauert, und macht jede Bereinigung Periode für Periode belegbar.

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Artikel recherchiert und geschrieben von:

EBITDA
Lucas Roemer
CEO von Roemer Capital
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