EBIT

In Short

EBIT ist der Gewinn vor Zinsen und Steuern, aber nach Abschreibungen. Es zeigt, was das laufende Geschäft erwirtschaftet, unabhängig von der Finanzierung.

Was ist das EBIT?

EBIT (Earnings before Interest and Taxes, Ergebnis vor Zinsen und Steuern) ist das Ergebnis eines Unternehmens vor Zinsen und vor Steuern auf den Gewinn. Bei der GmbH sind das Körperschaft- und Gewerbesteuer. Anders als beim EBITDA sind die Abschreibungen bereits abgezogen. Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten von Maschinen, Gebäuden, Software und erworbenen Rechten als Aufwand auf die Jahre ihrer Nutzung und bilden so deren Werteverzehr ab. Im Sprachgebrauch wird das EBIT häufig als operatives Ergebnis bezeichnet.

Ein Handwerksbetrieb mit eigenem Transporter macht den Unterschied greifbar: Der jährliche Wertverlust des Wagens gehört zu den Kosten des Geschäfts. Die Kreditzinsen gehören nicht dazu, weil sie nur davon abhängen, ob der Wagen bar oder auf Kredit gekauft wurde.

Gesetzlich definiert ist das EBIT nicht. Die Kennzahl erscheint in der Jahresabschlussanalyse von Banken, in Bewertungsgutachten, in Kaufpreisverhandlungen und in Kreditverträgen. Weil sie nicht davon abhängt, ob ein Unternehmen mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert ist, eignet sie sich für den Vergleich von Unternehmen mit unterschiedlicher Kapitalstruktur, also unterschiedlich hoher Verschuldung.

Herleitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung

Aus einer Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) lässt sich das EBIT auf zwei Wegen ermitteln. Vorwärts umfasst es die Posten Nr. 1 bis 8, also die Umsatzerlöse und übrigen betrieblichen Erträge abzüglich Material-, Personal- und sonstiger betrieblicher Aufwendungen sowie der Abschreibungen. Abgezogen werden außerdem die sonstigen Steuern (Nr. 16), etwa die Grundsteuer. Rückwärts wird der Jahresüberschuss um die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Nr. 14) erhöht, und das Finanzergebnis (Nr. 9 bis 13) wird herausgerechnet. Ein negatives Finanzergebnis wird dabei addiert, ein positives abgezogen. Beide Wege führen zum selben Wert.

Beim Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) sind die Abschreibungen bereits in den Herstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Das EBIT ergibt sich dort unmittelbar aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich Vertriebs- und allgemeiner Verwaltungskosten, zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge und abzüglich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Sonstige Steuern werden bei beiden Verfahren verbreitet als betrieblicher Aufwand behandelt und mindern das EBIT. Dieselbe Behandlung gilt für das EBITDA und das bereinigte EBITDA, sodass alle drei Größen auf einer einheitlichen Abgrenzung beruhen.

Finanzergebnis: Beteiligungserträge, Zinsen und Aufzinsung

Das Finanzergebnis umfasst die Erträge und Aufwendungen aus Geldanlagen, Beteiligungen und Krediten. Nach der verbreiteten Definition bleibt es vollständig außerhalb des EBIT: Erträge aus Beteiligungen, Erträge aus Wertpapieren und langfristig vergebenen Darlehen (Ausleihungen des Finanzanlagevermögens), sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen. Dahinter steht die Logik der Unternehmensbewertung. Was im EBIT fehlt, wird an anderer Stelle erfasst. Zinserträge entstehen aus den liquiden Mitteln, und diese werden in der Nettofinanzverschuldung (Finanzschulden abzüglich liquider Mittel) verrechnet werden. Beteiligungen werden als gesondertes Vermögen bewertet.

Abweichungen sind möglich, müssen aber ausdrücklich vereinbart werden. Ist eine Beteiligung Teil des operativen Geschäfts, etwa ein gemeinsames Vertriebsunternehmen mit einem Partner, kann eine Definition deren Erträge in das EBIT einbeziehen. Dann darf die Beteiligung in der Überleitung zum Eigenkapitalwert, der Rechnung vom Unternehmenswert zum Wert der Anteile, nicht ein zweites Mal angesetzt werden.

Eine Besonderheit des HGB betrifft langfristige Rückstellungen. Aufwendungen aus ihrer Aufzinsung, vor allem bei Pensionsrückstellungen, sind nach § 277 Abs. 5 HGB im Zinsaufwand auszuweisen. Sie mindern deshalb nicht das EBIT. Die Rückstellung selbst wird in der Kaufpreisermittlung regelmäßig als schuldenähnlicher Posten vom Unternehmenswert abgezogen, also wie eine Finanzschuld behandelt, obwohl sie kein Kredit ist.

EBIT und Betriebsergebnis der Kostenrechnung

Das EBIT wird oft mit dem Betriebsergebnis gleichgesetzt, was nur eingeschränkt zutrifft. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist die interne Rechnung, mit der ein Unternehmen Preise kalkuliert und Bereiche steuert. Ihr Betriebsergebnis stellt die betrieblichen Leistungen den Kosten gegenüber und arbeitet mit kalkulatorischen Größen: Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte statt auf Anschaffungskosten, kalkulatorische Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital und bei Personengesellschaften häufig ein kalkulatorischer Unternehmerlohn. Betriebsfremde, periodenfremde und außergewöhnliche Vorgänge werden als neutrales Ergebnis ausgesondert.

Das EBIT beruht dagegen auf den Wertansätzen des Jahresabschlusses, enthält auch periodenfremde betriebliche Posten und kennt keine kalkulatorischen Zinsen. Das Betriebsergebnis einer betriebswirtschaftlichen Auswertung liegt je nach Kontenzuordnung nahe am EBIT, grenzt neutrale Posten aber teilweise anders ab. Für Vergleiche ist deshalb anzugeben, welche Größe gemeint ist.

EBIT in Bewertung und Finanzierung

EBIT-Marge

Die EBIT-Marge setzt das EBIT ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen. Sie zeigt, wie viel vom Umsatz nach allen betrieblichen Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen übrig bleibt, und ist eine der gebräuchlichen Formen der Umsatzrentabilität.

EV/EBIT-Multiplikator

Multiplikatoren rechnen ein Ergebnis in einen Wert um. Bei kapitalintensiven Unternehmen, etwa in Fertigung, Logistik oder beim Betrieb eigener Rechenzentren, ist das Verhältnis von Unternehmenswert (Enterprise Value) zu EBIT aussagekräftiger als der EBITDA-Multiple. Die Abschreibungen stehen dort näherungsweise für den laufenden Reinvestitionsbedarf, den ein EBITDA-Multiplikator ausblendet. Voraussetzung ist, dass sie den tatsächlichen Werteverzehr abbilden und nicht durch Sonderabschreibungen oder die Abschreibung eines erworbenen Firmenwerts verzerrt sind.

Zinsdeckungsgrad

Der Zinsdeckungsgrad (Interest Coverage) setzt ein Ergebnis vor Zinsen ins Verhältnis zum Zinsaufwand und zeigt, wie oft das operative Ergebnis die Zinslast deckt. In Kreditverträgen wird er meist auf Basis des EBITDA vereinbart. In der Bonitätsanalyse wird er auch mit dem EBIT gerechnet, das den Werteverzehr der Anlagen berücksichtigt und deshalb strenger ist. Zu unterscheiden ist er von der steuerlichen Zinsschranke, die den Steuerabzug hoher Zinsaufwendungen begrenzt: Für den Abzug von Zinsaufwendungen nach § 4h EStG, bei Körperschaften in Verbindung mit § 8a KStG, ist nicht das EBIT maßgeblich, sondern ein steuerlich ermitteltes EBITDA.

Rechenbeispiel

Zwei Unternehmen weisen dasselbe EBITDA von 3,0 Mio. Euro aus und werden jeweils zu einem Unternehmenswert von 24,0 Mio. Euro angeboten. Unternehmen A entwickelt und vertreibt Software. Unternehmen B ist ein Auftragsfertiger mit eigenem Maschinenpark und hält eine Minderheitsbeteiligung an einem Zulieferer.

  • Unternehmen A: Umsatzerlöse 15,0 Mio. Euro, Abschreibungen 0,3 Mio. Euro, EBIT 3,0 minus 0,3 = 2,7 Mio. Euro, EBIT-Marge 2,7 / 15,0 = 18 %
  • Unternehmen B: Umsatzerlöse 30,0 Mio. Euro, Abschreibungen 1,5 Mio. Euro, EBIT 3,0 minus 1,5 = 1,5 Mio. Euro, EBIT-Marge 1,5 / 30,0 = 5 %
  • EV/EBITDA bei beiden: 24,0 / 3,0 = 8,0
  • EV/EBIT: A 24,0 / 2,7 = rund 8,9; B 24,0 / 1,5 = 16,0
  • Zinsdeckungsgrad auf EBIT-Basis bei Zinsaufwand von 0,1 Mio. Euro (A) und 0,5 Mio. Euro (B): A 2,7 / 0,1 = 27; B 1,5 / 0,5 = 3
  • Ergebnis vor Steuern von B mit einem Beteiligungsertrag von 0,2 Mio. Euro: 1,5 plus 0,2 minus 0,5 = 1,2 Mio. Euro; das EBIT von B bleibt bei 1,5 Mio. Euro

Auf Basis des EBITDA erscheinen beide Angebote gleich teuer. Entsprechen die Abschreibungen dem laufenden Reinvestitionsbedarf, zeigt das EBIT, dass bei B die Hälfte des EBITDA für den Erhalt des Maschinenparks benötigt wird. Ein Käufer, der für B denselben Preis zahlt, bezahlt je Euro EBIT fast doppelt so viel wie für A. Die geringe Zinsdeckung begrenzt zugleich den Spielraum für eine Fremdfinanzierung des Kaufpreises.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

  • EBITDA: das Ergebnis zusätzlich vor Abschreibungen. Es ist unabhängig von Abschreibungsmethoden und Investitionszyklen, blendet aber den Werteverzehr des Anlagevermögens aus.
  • EBT: das Ergebnis vor Ertragsteuern (Earnings before Taxes), also EBIT zuzüglich eines positiven oder abzüglich eines negativen Finanzergebnisses. Es hängt von der Finanzierungsstruktur ab und eignet sich deshalb weniger für den Vergleich von Unternehmen mit unterschiedlicher Verschuldung.
  • Betriebsergebnis: in der Kostenrechnung eine Größe mit kalkulatorischen Kosten und ohne neutrale Posten, im allgemeinen Sprachgebrauch oft ein Synonym für EBIT.
  • NOPAT: das EBIT abzüglich der Steuern, die ohne Abzug von Zinsen darauf anfielen (Net Operating Profit after Taxes); Ausgangsgröße der Free-Cash-Flow-Planung in der DCF-Bewertung.

Typische Fehler

  • Beteiligungserträge ungeprüft im EBIT. Werden sie einbezogen und die Beteiligung zusätzlich als Vermögen bewertet, zählt derselbe Wert zweimal.
  • Kostenrechnung und Jahresabschluss vermischt. Ein Betriebsergebnis nach kalkulatorischen Zinsen ist mit einem EBIT aus dem Jahresabschluss nicht vergleichbar.
  • Firmenwertabschreibung nicht gesondert gezeigt. Nach einem Zukauf mindert die planmäßige Abschreibung eines erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts das EBIT nach HGB. Das ist der Teil des Kaufpreises, der über das bilanzierte Vermögen des gekauften Unternehmens hinausgeht. Für die Beurteilung der operativen Ertragskraft wird sie häufig separat ausgewiesen.
  • EBITDA-Multiplikatoren bei hohem Anlagevermögen. Sie verdecken Unterschiede im Reinvestitionsbedarf, die erst im EBIT sichtbar werden.
  • Einmalige Erträge übersehen. Buchgewinne aus Anlagenverkäufen oder die Auflösung von Rückstellungen stehen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und erhöhen das EBIT, ohne wiederkehrend zu sein.

Häufige Fragen

Ist EBIT dasselbe wie operatives Ergebnis?

Im allgemeinen Sprachgebrauch meist ja. Beide Begriffe sind im HGB nicht definiert. Sobald eine Zahl vertraglich Wirkung hat, ist die genaue Definition festzuschreiben. Das gilt etwa für einen Kreditvertrag oder eine Earn-Out-Klausel, nach der ein Teil des Kaufpreises vom künftigen Ergebnis abhängt.

Gehören Zinserträge auf Bankguthaben zum EBIT?

Nach der verbreiteten Definition nicht. Die liquiden Mittel werden in der Bewertung mit den Finanzverbindlichkeiten verrechnet, ihre Erträge gehören deshalb in das Finanzergebnis.

Wann ist das EBIT dem EBITDA vorzuziehen?

Wenn Abschreibungen einen wesentlichen und wiederkehrenden Aufwand darstellen. Bei Unternehmen mit hohem Anlagevermögen bildet das EBIT die nachhaltige Ertragskraft besser ab, bei Softwareunternehmen mit geringen Investitionen unterscheiden sich beide Größen wenig.

Wie wird ein Unternehmen mit negativem EBIT bewertet?

Nicht über einen EBIT-Multiplikator, weil ein negatives Verhältnis keine Aussage trägt. Die Bewertung stützt sich dann auf Umsatzmultiplikatoren, auf vergleichbare Transaktionen oder auf eine DCF-Bewertung, die die geplanten künftigen Zahlungsüberschüsse auf den heutigen Tag abzinst.

Wie hoch sollte der Zinsdeckungsgrad sein?

Eine allgemeingültige Grenze gibt es nicht. Je höher der Wert, desto größer der Puffer gegen Ergebnisrückgänge; Kreditgeber legen die Mindestgröße abhängig von Branche, Laufzeit und Besicherung im Kreditvertrag fest.

Roemer Capital Perspektive

Bei Unternehmensverkäufen und Nachfolgelösungen mit nennenswertem Anlagevermögen stellen wir das EBIT gleichrangig neben das EBITDA. Käufer rechnen den Reinvestitionsbedarf ohnehin heraus. Wer ihn in der eigenen Darstellung offen zeigt und mit einer Investitionsplanung unterlegt, bestimmt die Diskussion über die Zahlen selbst.

In der Vorbereitung prüfen wir außerdem jeden Posten zwischen EBIT und Jahresüberschuss und ordnen Beteiligungen, Pensionsrückstellungen und Gesellschafterdarlehen der Überleitung zum Kaufpreis zu. Steuerliche Fragen wie die Zinsschranke klärt die Steuerberatung des Mandanten, wir bereiten die Zahlen dafür auf.

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Artikel recherchiert und geschrieben von:

EBIT
Lucas Roemer
CEO von Roemer Capital
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