Material Adverse Change (MAC)

Kurz erklärt

Ein Material Adverse Change (MAC) ist eine erhebliche Verschlechterung des Zielunternehmens vor dem Vollzug, die den Käufer vertraglich vom Kauf befreien kann.

Was ist ein Material Adverse Change?

Material Adverse Change (MAC, wesentliche nachteilige Veränderung) bezeichnet eine erhebliche, in der Regel nicht nur vorübergehende Verschlechterung eines Unternehmens, die nach einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt eintritt. Betroffen sein kann die Geschäftstätigkeit oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, also das, was das Unternehmen besitzt, wie es finanziert ist und was es verdient. Eine MAC-Klausel (MAC Clause) knüpft daran Rechtsfolgen, meist das Recht des Käufers, den Vollzug zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Mit dem Vollzug gehen die Anteile gegen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

Vergleichbar ist eine Ferienwohnung, die Monate im Voraus gebucht wird. Ist sie bei der Anreise nach einem Wasserschaden unbewohnbar, soll der Gast nicht zahlen müssen; ein tropfender Wasserhahn berechtigt ihn dagegen nicht zur Absage. Die MAC-Klausel legt fest, wo diese Grenze zwischen erheblich und unerheblich verläuft.

Die Klausel gehört zu Unternehmenskaufverträgen (Share Purchase Agreement, SPA), bei denen Unterzeichnung und Vollzug auseinanderfallen. Sie erscheint dort als Vollzugsbedingung (MAC Condition), als eigenes Rücktrittsrecht oder als Garantie, dass seit dem letzten Abschlussstichtag keine wesentliche nachteilige Veränderung eingetreten ist. Daneben findet sie sich in Beteiligungsverträgen mit gestaffelter Einzahlung und in Kreditverträgen. Im US-Markt wird gleichbedeutend von Material Adverse Effect (MAE) gesprochen. In deutschen Transaktionen werden solche Klauseln zurückhaltender eingesetzt als dort.

Aufbau einer MAC-Klausel

Definition

Eine MAC-Definition hat vier Bausteine: ein Ereignis oder mehrere Umstände, eine nachteilige Auswirkung auf Geschäft, Vermögen, Finanz- oder Ertragslage der Zielgesellschaft, eine Schwelle der Wesentlichkeit und einen Zeitbezug. Häufig genügt es, dass eine solche Auswirkung vernünftigerweise zu erwarten ist. Zu unterscheiden ist eine unternehmensbezogene Klausel, die nur Verschlechterungen der Zielgesellschaft erfasst, von einer marktbezogenen Klausel, die auch allgemeine Entwicklungen an Kapital- oder Absatzmärkten einschließt. Marktbezogene Klauseln sind in deutschen Kaufverträgen selten.

Qualitative und quantitative Fassung

Eine rein qualitative Klausel spricht von einer „wesentlichen“ Verschlechterung, ohne diese zu beziffern. Sie lässt Raum für Auslegung und damit für Streit. Eine quantitative Klausel setzt objektive Schwellen. Das kann ein Rückgang von Umsatz oder Ergebnis um einen bestimmten Prozentsatz gegenüber einem Vergleichszeitraum sein, der Verlust namentlich bestimmter Kunden oder ein Schaden oberhalb eines Betrags. In deutschen Verträgen sind quantifizierte Tatbestände ein verbreitetes Mittel, die Klausel berechenbar zu machen.

Ausnahmen und Rückausnahmen

Verkäufer verlangen einen Katalog von Umständen, die keinen MAC begründen. Üblich sind allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen, branchenweite Veränderungen, Änderungen von Gesetzen oder Rechnungslegungsstandards, politische Ereignisse, bewaffnete Konflikte, Naturereignisse und Pandemien. Hinzu kommen die Folgen der Ankündigung der Transaktion, etwa Reaktionen von Kunden oder Mitarbeitenden, sowie Maßnahmen, die der Käufer verlangt hat. Das bloße Verfehlen einer Planung ist meist ausgenommen, die Ursachen dahinter können aber erfasst sein. Käufer setzen eine Rückausnahme durch: Trifft ein allgemeiner Umstand die Zielgesellschaft deutlich stärker als vergleichbare Unternehmen ihrer Branche, zählt er insoweit doch.

MAC-Klauseln im deutschen Recht

Für den Unternehmenskauf kennt das deutsche Recht keinen gesetzlichen MAC-Tatbestand. Was als wesentliche nachteilige Veränderung gilt, ergibt sich allein aus dem Vertrag und seiner Auslegung nach Wortlaut, Zweck und Umständen (§§ 133, 157 BGB). Nach allgemeinen Grundsätzen trägt die Partei, die sich auf die Klausel beruft, die Darlegungs- und Beweislast, in der Regel also der Käufer. Sie muss die Tatsachen vortragen und im Streitfall beweisen. Veröffentlichte Rechtsprechung deutscher Gerichte zu MAC-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen ist spärlich, auch weil Streitigkeiten häufig vor Schiedsgerichten ausgetragen werden, deren Entscheidungen meist nicht veröffentlicht werden. Umso wichtiger ist eine präzise Formulierung.

Fehlt eine MAC-Klausel, bleibt dem Käufer nur die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Sie erlaubt eine Anpassung des Vertrags und, wenn diese nicht möglich oder unzumutbar ist, den Rücktritt. Die Hürden sind hoch: Die Entwicklung des erworbenen Unternehmens gehört grundsätzlich zum Risiko des Käufers, und wo der Vertrag die Risikoverteilung selbst regelt, bleibt für § 313 BGB kaum Raum. Im US-Markt sind MAC-Klauseln verbreiteter, und die dortigen Gerichte haben eine wesentliche nachteilige Veränderung nur selten bejaht. Diese Rechtsprechung lässt sich auf Verträge nach deutschem Recht nicht ohne Weiteres übertragen.

MAC-Klauseln in Transaktion und Finanzierungsrunde

In Bieterverfahren lehnen Verkäufer MAC-Klauseln häufig ab oder beschränken sie auf eng umschriebene Tatbestände. In bilateralen Verhandlungen und bei langer Zeit bis zum Vollzug setzen Käufer sie eher durch. Auch der Kaufpreismechanismus wirkt sich aus. Beim Locked Box Mechanism (fester Kaufpreis auf Basis einer Bilanz vor der Unterzeichnung) gehen Chancen und Risiken bereits ab dem Stichtag auf den Käufer über. Das ist mit einem weiten Rücktrittsrecht schwer vereinbar. Bei Completion Accounts fängt die Kaufpreisanpassung einen Teil der Veränderungen ohnehin auf. Als mildere Instrumente dienen eine Garantie ohne Rücktrittsrecht und die Bestätigung der Garantien zum Vollzugstag.

In der Praxis dient eine behauptete wesentliche Verschlechterung oft als Ausgangspunkt für Nachverhandlungen über den Kaufpreis. In Finanzierungsrunden mit Einzahlung in Tranchen knüpfen Investoren spätere Tranchen im Beteiligungsvertrag häufig an Meilensteine und an das Ausbleiben eines MAC. Für die Gesellschaft ist eine offene Formulierung dort besonders riskant, weil sie mit der Tranche plant.

Rechenbeispiel: MAC-Schwelle bei einem EBITDA-Rückgang prüfen

Ein Kaufvertrag definiert den MAC über das bereinigte EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, ohne Einmaleffekte). Ein MAC liegt vor, wenn es in den zwölf Monaten vor dem Vollzug mehr als 25 % unter dem Wert der zwölf Monate vor der Unterzeichnung liegt. Allgemeine Marktentwicklungen bleiben außer Betracht, soweit sie die Gesellschaft nicht stärker treffen als vergleichbare Unternehmen.

  • Bereinigtes EBITDA vor der Unterzeichnung: 4,0 Mio. Euro, vor dem Vollzug: 2,9 Mio. Euro.
  • Rückgang: 4,0 minus 2,9 = 1,1 Mio. Euro, also 1,1 / 4,0 = 27,5 %, über der Schwelle.
  • Davon auf eine branchenweite Nachfrageschwäche zurückzuführen: 0,4 Mio. Euro, das sind 10 % des Ausgangswerts.
  • Vergleichsunternehmen verloren im selben Zeitraum ebenfalls rund 10 %: Die Ausnahme greift vollständig.
  • Maßgeblicher Rückgang: 1,1 minus 0,4 = 0,7 Mio. Euro, also 17,5 %, kein MAC.
  • Variante: Vergleichsunternehmen verloren nur 4 %. Der überproportionale Teil von 6 Prozentpunkten, 4,0 × 6 % = 0,24 Mio. Euro, zählt mit. Rückgang dann 0,7 + 0,24 = 0,94 Mio. Euro, also 23,5 %, weiterhin kein MAC.

Ohne die Ausnahme für Marktentwicklungen läge der Rückgang mit 27,5 % über der Schwelle, und der Käufer könnte zurücktreten. Ausnahmen und Rückausnahmen bestimmen das Ergebnis also stärker als die Schwelle selbst. Beide Seiten sollten deshalb vorab festlegen, wie der Markteffekt ermittelt wird und welche Vergleichsunternehmen maßgeblich sind.

Abgrenzung: MAC-Klausel, Störung der Geschäftsgrundlage und Garantie

  • Störung der Geschäftsgrundlage: gesetzlicher Auffangtatbestand mit hohen Hürden. Die MAC-Klausel regelt die Risikoverteilung dagegen ausdrücklich im Vertrag.
  • Garantie zur Geschäftsentwicklung: führt zu Schadensersatz oder Kaufpreisminderung, lässt den Vollzug aber unberührt.
  • MAC in Kreditverträgen: ein Kündigungsrecht des Kreditgebers neben den Covenants (Finanzkennzahlen, die der Kreditnehmer einhalten muss), unabhängig von einem Unternehmenskauf. Das Gesetz gibt dem Kreditgeber zusätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers wesentlich verschlechtern und die Rückzahlung gefährdet ist (§ 490 Abs. 1 BGB).

Typische Fehler

  • Unbestimmte Definition. Eine Klausel, die nur von „wesentlich“ spricht, verschiebt den Streit in die Zeit nach der Unterzeichnung, wenn die Verhandlungspositionen ungleich verteilt sind.
  • Fehlende Ausnahmen. Ohne Ausnahmen für allgemeine Entwicklungen trägt der Verkäufer faktisch das Marktrisiko bis zum Vollzug.
  • Planung als Maßstab. Knüpft die Klausel an das Verfehlen des Budgets an, wird jede Planabweichung zum möglichen Rücktrittsgrund.
  • Widerspruch zum Kaufpreismechanismus. Bei einer Locked Box trägt der Käufer wirtschaftlich das Ergebnis ab dem Stichtag. Ein weites Rücktrittsrecht wegen MAC gibt ihm dieses Risiko zugleich wieder zurück.
  • Offene Rechtsfolge. Der Vertrag sollte regeln, ob der MAC zum Rücktritt berechtigt, in welcher Frist das Recht auszuüben ist und ob Schadensersatz daneben ausgeschlossen ist.

Häufige Fragen

Sind MAC-Klauseln in deutschen Unternehmenskaufverträgen üblich?

Weniger als im US-Markt. In Bieterverfahren setzen Verkäufer häufig einen Vertrag ohne MAC-Klausel durch. Wo sie vereinbart wird, ist sie meist eng gefasst und oft an Kennzahlen gebunden.

Gilt eine Pandemie als wesentliche nachteilige Veränderung?

Das hängt von der Klausel ab. Nimmt sie Pandemien ausdrücklich aus, zählt eine solche Entwicklung nur, soweit eine Rückausnahme greift, weil die Zielgesellschaft deutlich stärker betroffen ist als vergleichbare Unternehmen. Schweigt die Klausel, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob allgemeine Ereignisse überhaupt erfasst sein sollten. Eine sichere Antwort gibt es dann nicht.

Wer muss beweisen, dass ein MAC vorliegt?

Grundsätzlich der Käufer, der sich auf die Klausel beruft. Stützt sich der Verkäufer auf eine vertragliche Ausnahme, spricht nach allgemeinen Grundsätzen viel dafür, dass er deren Voraussetzungen darlegen muss. Eine ausdrückliche Beweislastregel im Vertrag vermeidet diesen Streit.

Was gilt, wenn der Vertrag keine MAC-Klausel enthält?

Dann trägt der Käufer das Risiko der Geschäftsentwicklung bis zum Vollzug grundsätzlich selbst. Ein Rücktritt kommt nur über die Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht, deren Voraussetzungen selten erfüllt sind.

Was ist der Unterschied zwischen MAC und Force Majeure?

Force Majeure (höhere Gewalt) betrifft die Leistungsfähigkeit der Parteien, der MAC den Zustand des Kaufgegenstands. Eine Force-Majeure-Klausel befreit eine Partei von Pflichten, die sie wegen äußerer Ereignisse nicht erfüllen kann. Die MAC-Klausel erlaubt dem Käufer dagegen, vom Kauf Abstand zu nehmen, obwohl beide Seiten leisten könnten. Viele MAC-Klauseln nehmen typische Fälle höherer Gewalt wie Naturereignisse sogar ausdrücklich aus.

Gibt es MAC-Klauseln auch in Finanzierungsrunden?

Ja, vor allem bei gestaffelter Einzahlung. Investoren behalten sich vor, spätere Tranchen nicht zu leisten, wenn sich die Lage der Gesellschaft wesentlich verschlechtert hat.

Roemer Capital Perspektive

Verlangt ein Bieter eine MAC-Klausel, bewerten wir sie als Einschränkung der Transaktionssicherheit und stellen sie beim Vergleich der Angebote dem Kaufpreis gegenüber. Lässt sie sich nicht vermeiden, setzen wir uns für eine quantifizierte Fassung ein, die an Kennzahlen aus dem laufenden Reporting des Mandanten anknüpft, und für Ausnahmen, die allgemeine Marktentwicklungen erfassen. Die Formulierung liegt bei der Kanzlei.

Bei Finanzierungsrunden mit Tranchen raten wir zu objektiven Meilensteinen statt einer allgemeinen MAC-Bedingung. Nur so lässt sich die spätere Einzahlung im Finanzmodell und in der Liquiditätsplanung verlässlich abbilden.

Zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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Artikel recherchiert und geschrieben von:

Material Adverse Change (MAC)
Lucas Roemer
Gründer und CEO
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