Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung. Sie wird unabhängig vom Gewinn gewährt und ist nicht wettbewerblich vergeben.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Deutschland, geregelt im Forschungszulagengesetz.
Ihr entscheidender Vorteil gegenüber klassischen Zuschüssen: Sie ist kein Wettbewerbsverfahren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie — unabhängig davon, wie viele andere sie beantragen. Und sie wirkt auch bei Verlusten, weil sie auf die Steuerschuld angerechnet und ein übersteigender Betrag ausgezahlt wird.
Das Verfahren in zwei Schritten
- Bescheinigung: Bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird beantragt, dass das Vorhaben dem Grunde nach begünstigt ist. Geprüft wird, ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung vorliegt.
- Antrag beim Finanzamt: Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird die Höhe beantragt, auf Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen und der Bescheinigung.
Die Reihenfolge ist wichtig: Ohne Bescheinigung keine Zulage. Der Antrag dafür kann auch während des laufenden Vorhabens gestellt werden.
Was gefördert wird
- Eigenes Personal im Vorhaben, mit dem auf die FuE-Tätigkeit entfallenden Anteil des Arbeitslohns
- Eigenleistung von Einzelunternehmern und Mitunternehmern, mit einem pauschalen Stundensatz und einer Stundenobergrenze je Woche
- Auftragsforschung, anteilig, bei Auftragnehmern im EU- oder EWR-Raum
- Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, soweit sie im Vorhaben genutzt werden
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 25 Prozent der begünstigten Bemessungsgrundlage, für kleine und mittlere Unternehmen kommt ein Aufschlag in Betracht. Die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben — die aktuell geltenden Werte gehören vor der Antragstellung mit der Steuerkanzlei geprüft.
Was die Bewilligung trägt
Die Bescheinigungsstelle prüft, ob echte Neuheit und technische Ungewissheit vorliegen. Entscheidend ist die Beschreibung: Was war vorher nicht bekannt, welche technische Frage war offen, welches Ergebnis war unsicher?
Eine Beschreibung nach dem Muster "Wir haben eine neue Funktion entwickelt" trägt nicht. "Es war offen, ob sich das Verfahren X bei Temperaturen unter Y stabil betreiben lässt" trägt.
Typische Fehler
- Bescheinigung zu spät beantragen. Sie ist Voraussetzung, nicht Formsache.
- Keine Stundenaufzeichnung. Ohne Nachweis, wer wie viel Zeit im Vorhaben verbracht hat, lässt sich die Bemessungsgrundlage nicht belegen.
- Produktentwicklung als Forschung ausgeben. Routinemäßige Weiterentwicklung ohne technische Ungewissheit ist nicht begünstigt.
- Vorhaben zu weit fassen. Mehrere abgegrenzte Vorhaben sind leichter zu begründen als ein großes.
- Kumulierung nicht prüfen. Aufwendungen, die bereits anderweitig gefördert werden, können nicht doppelt angesetzt werden.
Häufige Fragen
Bekomme ich sie auch bei Verlust?
Ja. Sie wird auf die Steuerschuld angerechnet, und der übersteigende Betrag wird ausgezahlt. Genau das macht sie für junge Unternehmen interessant.
Wie lange dauert es?
Das Bescheinigungsverfahren dauert einige Monate, der Antrag beim Finanzamt schließt sich nach Ablauf des Wirtschaftsjahres an. Insgesamt gehört eine Wartezeit von mehreren Quartalen in die Liquiditätsplanung.
Lohnt sich externe Unterstützung?
Bei der ersten Antragstellung meist ja, weil die inhaltliche Begründung der technischen Ungewissheit über die Bewilligung entscheidet. Spätere Anträge lassen sich gut selbst führen, wenn die Aufzeichnung steht.
Roemer Capital Perspektive
Wir prüfen die Forschungszulage grundsätzlich vor einer Eigenkapitalrunde, nicht danach. Der Grund ist einfach: Sie kostet keine Anteile. Ein Betrag, der über die Zulage hereinkommt, ist Kapital ohne Verwässerung — und er verbessert zugleich die Zahlen, auf deren Grundlage über die Bewertung verhandelt wird.
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