Betriebsvermögen
Betriebsvermögen ist alles, was dem Betrieb dient. Die Abgrenzung zum Privatvermögen entscheidet über Steuerbegünstigungen und über die Steuer beim Verkauf.
Was ist Betriebsvermögen?
Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb dienen: Maschinen, Gebäude, Vorräte, Forderungen, Beteiligungen, aber auch Schulden, die betrieblich veranlasst sind.
Die Abgrenzung zum Privatvermögen klingt technisch und hat handfeste Folgen — bei der laufenden Besteuerung, bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und beim Verkauf.
Die drei Kategorien
- Notwendiges Betriebsvermögen: wird zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt. Es ist Betriebsvermögen, ohne Wahlrecht.
- Gewillkürtes Betriebsvermögen: Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent. Hier besteht ein Wahlrecht, das durch die Zuordnung in der Buchführung ausgeübt wird.
- Notwendiges Privatvermögen: weniger als 10 Prozent betriebliche Nutzung. Kein Wahlrecht in die andere Richtung.
Bei Kapitalgesellschaften ist die Sache einfacher: Alles, was der GmbH gehört, ist Betriebsvermögen. Die Abgrenzungsfrage stellt sich vor allem bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Warum die Zuordnung Geld kostet oder spart
Ein Beispiel, das in der Praxis oft auftaucht: Ein Unternehmer nutzt eine Immobilie zu 60 Prozent für den Betrieb. Sie ist damit notwendiges Betriebsvermögen.
Solange der Betrieb läuft, ist das vorteilhaft — Abschreibung und Kosten mindern den Gewinn. Beim Verkauf oder bei der Aufgabe des Betriebs werden jedoch die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert, also die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert.
Bei einer Immobilie, die vor zwanzig Jahren angeschafft wurde, kann das ein erheblicher Betrag sein — fällig in einem Jahr, in dem der Unternehmer vielleicht gar keine Liquidität aus dem Vorgang erhält.
Sonderbetriebsvermögen
Ein Sonderfall, der bei Personengesellschaften regelmäßig übersehen wird: Wirtschaftsgüter, die einem Gesellschafter gehören und der Gesellschaft dienen — etwa ein Grundstück, das er an seine eigene KG vermietet.
Diese Güter gehören steuerlich zum Betriebsvermögen der Gesellschaft, obwohl sie zivilrechtlich dem Gesellschafter gehören. Bei der Nachfolge muss das mitübertragen werden, sonst droht eine Entnahme mit Aufdeckung der stillen Reserven.
Verwaltungsvermögen
Für die Erbschaftsteuer wird innerhalb des Betriebsvermögens noch einmal unterschieden. Nicht betriebsnotwendige Teile — vermietete Immobilien an Dritte, Wertpapiere, überhöhte Finanzmittel — gelten als Verwaltungsvermögen und sind von der Begünstigung ausgenommen.
Wer übertragen will, prüft das vorher. Ein Unternehmen mit einem hohen Bestand an liquiden Mitteln kann durch eine Ausschüttung oder eine Investition vor der Übertragung die Quote verbessern — mit Vorlauf, nicht im Erbfall.
Typische Fehler
- Gewillkürtes Betriebsvermögen unbedacht zuordnen. Was einmal drin ist, kommt nur mit Versteuerung wieder heraus.
- Sonderbetriebsvermögen bei der Nachfolge vergessen. Ein Klassiker mit teuren Folgen.
- Stille Reserven nicht kennen. Wer den Buchwert kennt, aber nicht den Verkehrswert, kennt seine Steuerlast beim Ausstieg nicht.
- Verwaltungsvermögen erst im Übertragungsjahr prüfen. Dann ist es für eine Bereinigung zu spät.
- Privates über den Betrieb laufen lassen. Führt zu verdeckten Gewinnausschüttungen und Befunden in der Betriebsprüfung.
Häufige Fragen
Gehört der Firmenwagen dazu?
Bei überwiegend betrieblicher Nutzung ja. Der private Nutzungsanteil wird gesondert erfasst und versteuert.
Wie hole ich eine Immobilie wieder heraus?
Durch Entnahme — und dabei werden die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert. Gestaltungen gibt es, sie brauchen aber Vorlauf und gehören mit der Steuerkanzlei geplant.
Was bedeutet das beim Verkauf?
Beim Asset Deal werden die stillen Reserven der verkauften Güter realisiert und versteuert. Beim Share Deal bleibt das Betriebsvermögen in der Gesellschaft, und besteuert wird der Gewinn aus dem Anteilsverkauf. Das ist einer der Gründe für die unterschiedliche Vorliebe der beiden Seiten.
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Wir erstellen vor einer Nachfolge oder einem Verkauf eine Übersicht der stillen Reserven: Buchwert gegen geschätzten Verkehrswert, Position für Position. Diese eine Tabelle beantwortet die Frage, die sonst erst nach dem Notartermin gestellt wird — was von dem Erlös tatsächlich beim Verkäufer ankommt.
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