Tilgung
Tilgung ist die Rückzahlung des geliehenen Darlehensbetrags. Sie verringert Verbindlichkeit und Liquidität, anders als der Zins aber nicht den Gewinn.
Was ist Tilgung?
Tilgung (englisch Repayment) bezeichnet die Rückzahlung des geliehenen Kapitalbetrags eines Darlehens an den Darlehensgeber, in Raten oder in einer Summe. Sie ist vom Zins zu unterscheiden, dem Entgelt für die Überlassung des Kapitals. Nach § 488 Abs. 1 BGB schuldet der Darlehensnehmer den vereinbarten Zins und die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Wann und in welchen Schritten zurückgezahlt wird, regelt der Tilgungsplan im Darlehensvertrag. Vertraut ist das Prinzip vom Autokredit: Ein Teil jeder Monatsrate verringert die Restschuld, das ist die Tilgung; der übrige Teil ist Zins.
Zins und Tilgung zusammen bilden den Kapitaldienst. Die Tilgungsstruktur bestimmt, wie stark ein Kredit die laufende Liquidität belastet, und entscheidet damit über die Kapitaldienstfähigkeit. Sie gehört in jedes Finanzmodell einer Finanzierungsrunde, wird in der Due Diligence geprüft und bestimmt im Unternehmensverkauf die Restschuld, die zum Vollzug abzulösen ist.
Tilgung in Bilanz, Ergebnisrechnung und Steuer
Tilgung ist kein Aufwand. Sie verringert auf der Passivseite die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und auf der Aktivseite die liquiden Mittel, das Eigenkapital bleibt unverändert. In der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint nur der Zins. In der Kapitalflussrechnung, die die Veränderung der liquiden Mittel nach Zahlungsströmen erklärt, zählt die Tilgung zum Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und nicht zum operativen Cashflow.
Daraus folgt ein Auseinanderfallen von Ergebnis und Liquidität: Ein Unternehmen kann einen Jahresüberschuss ausweisen und dennoch Liquidität verlieren, wenn die Tilgung den operativen Mittelzufluss übersteigt. Steuerlich ist die Tilgung nicht abziehbar. Der Zins ist grundsätzlich Betriebsausgabe. Bei hohen Zinsaufwendungen begrenzt die Zinsschranke den Abzug (§ 4h EStG, § 8a KStG), und bei der Gewerbesteuer wird ein Teil der Zinsen dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Die Mittel für die Tilgung müssen deshalb aus dem Cashflow nach Steuern stammen. Wichtigste Quelle sind die Abschreibungen auf das finanzierte Wirtschaftsgut, die den steuerlichen Gewinn mindern, ohne dass Liquidität abfließt.
Tilgungsformen und Berechnung der Tilgung
Annuitätendarlehen
Die Rate aus Zins und Tilgung bleibt über die Laufzeit gleich (Annuität). Weil der Zins auf die sinkende Restschuld entfällt, nimmt der Zinsanteil jeder Rate ab und der Tilgungsanteil zu. Die gleichbleibende Belastung macht das Annuitätendarlehen gut planbar; es ist bei Investitions- und Immobilienfinanzierungen verbreitet.
Formel: Annuität = Darlehensbetrag × i × q hoch n ÷ (q hoch n − 1); i = Zinssatz je Periode, q = 1 + i, n = Zahl der Raten
Formel: Tilgung je Rate = Annuität − Restschuld vor der Rate × i
In der Immobilienfinanzierung wird die Rate oft über einen anfänglichen Tilgungssatz festgelegt, also den Prozentsatz des Darlehens, der im ersten Jahr getilgt wird. Die Jahresrate beträgt dann Darlehensbetrag × (Sollzins + anfänglicher Tilgungssatz).
Ratendarlehen
Beim Ratendarlehen (Abzahlungsdarlehen) ist der Tilgungsbetrag in jeder Periode gleich, nämlich Darlehensbetrag ÷ Zahl der Raten; die Gesamtrate sinkt mit der Restschuld. Die Anfangsbelastung liegt über der einer Annuität, die Zinssumme darunter. Ein Innovationskredit und andere Förderdarlehen sehen häufig diese Form vor, meist nach tilgungsfreien Anlaufjahren.
Endfälliges Darlehen
Während der Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt, der gesamte Betrag ist am Ende in einer Summe fällig (Festdarlehen). Das schont die laufende Liquidität, führt aber zur höchsten Zinssumme und zu einer Schlusszahlung, die meist nur durch Anschlussfinanzierung, Verkaufserlös oder angesparte Mittel aufgebracht werden kann. Eine Zwischenform ist das Darlehen mit erhöhter Schlussrate, bei dem ein Teil laufend und der Rest am Ende getilgt wird. Beim Tilgungsaussetzungsdarlehen zahlt der Darlehensnehmer statt der Tilgung in ein Ansparprodukt ein, etwa eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag, aus dem am Ende die Schuld beglichen wird.
Tilgungsfreie Anlaufzeit und Sondertilgung
Eine tilgungsfreie Anlaufzeit verschiebt den Beginn der Tilgung um ein oder mehrere Jahre, während Zinsen laufend gezahlt werden. Sie passt zu Investitionen, die erst nach einer Anlaufphase Erträge bringen, beseitigt die Belastung aber nicht, sondern verdichtet sie auf die verbleibenden Jahre.
Ein Sondertilgungsrecht erlaubt außerplanmäßige Rückzahlungen ohne oder mit begrenzter Entschädigung. Fehlt es, lässt sich ein Darlehen mit fester Zinsbindung vor deren Ablauf meist nur einvernehmlich ablösen; der Darlehensgeber verlangt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung für den entgangenen Zinsertrag. Darlehen mit veränderlichem Zinssatz kann der Darlehensnehmer nach § 489 Abs. 2 BGB jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Tilgung bei jungen Technologieunternehmen
Banken bemessen Tilgungspläne an der erwarteten Ertragskraft und an der Nutzungsdauer dessen, was finanziert wird. Für Unternehmen mit negativem operativem Cashflow liegt hier die eigentliche Hürde: Jede Tilgung, die nicht aus dem laufenden Geschäft kommt, wird faktisch aus dem Eigenkapital der letzten Finanzierungsrunde bezahlt. Investoren sehen es kritisch, wenn ein erheblicher Teil neu eingeworbener Mittel in die Rückführung alter Kredite fließt statt in Produkt und Vertrieb.
Fremdkapital ergänzt Eigenkapital deshalb dort sinnvoll, wo Tilgung und Mittelzufluss zeitlich zusammenpassen. Ein Beispiel ist ein Darlehen für Hardware oder Vertriebsausbau, das nach einer tilgungsfreien Phase aus wachsenden wiederkehrenden Umsätzen zurückgeführt wird. Bei Venture Debt, Darlehen an wagniskapitalfinanzierte Unternehmen, ist eine Anfangsphase ohne Tilgung mit anschließender Rückzahlung in gleichen Raten verbreitet. Die Tilgung beginnt dann oft, bevor das Unternehmen profitabel ist, und hängt damit häufig von einer weiteren Finanzierungsrunde ab.
Tilgung in Due Diligence und Unternehmensverkauf
In der Due Diligence, der Prüfung durch Investoren oder Käufer, werden Tilgungspläne mit der Liquiditätsplanung abgeglichen. Auffällig sind Tilgungsspitzen im Planungszeitraum, etwa endfällige Beträge oder das Ende tilgungsfreier Jahre, für die keine Anschlussfinanzierung erkennbar ist.
Beim Verkauf zählt nicht der Tilgungsplan, sondern der Ablösebetrag zum Vollzug. Viele Kreditverträge erlauben dem Darlehensgeber bei einem Kontrollwechsel (Change of Control) die Kündigung, und die Finanzierung des Erwerbers ersetzt die bestehenden Darlehen häufig vollständig. Bei einem Kaufpreis nach dem Prinzip Cash-free/Debt-free wird die Restschuld einschließlich aufgelaufener Zinsen und etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen als Teil der Nettofinanzverschuldung vom Unternehmenswert abgezogen. Das gilt auch für Darlehen der Gesellschafter. Die Restschuld mindert damit den Equity Value, also den Kaufpreis für die Anteile, und den Erlös der Verkäufer.
Rechenbeispiel: Tilgung berechnen bei vier Tilgungsformen
Ein Softwareunternehmen finanziert Serverinfrastruktur und den Ausbau seiner Vertriebsorganisation mit einem Darlehen über 1,2 Mio. Euro, Laufzeit sechs Jahre, Zins angenommen 5 % pro Jahr, jährliche Zahlungen. Verglichen werden vier Tilgungsvarianten.
- Annuitätendarlehen: gleichbleibende Rate von rund 236.421 Euro, nach der Annuitätenformel so bemessen, dass das Darlehen nach sechs Raten getilgt ist. Im ersten Jahr entfallen davon 60.000 Euro auf Zins (1,2 Mio. Euro × 5 %) und 176.421 Euro auf Tilgung. Im sechsten Jahr sind es rund 11.258 Euro Zins und 225.163 Euro Tilgung. Zinsen über die Laufzeit: 6 × 236.421 Euro minus 1,2 Mio. Euro = rund 218.526 Euro.
- Ratendarlehen: Tilgung 1,2 Mio. Euro ÷ 6 = 200.000 Euro pro Jahr. Rate im ersten Jahr 200.000 Euro + 60.000 Euro Zins = 260.000 Euro, im sechsten Jahr 200.000 Euro + 10.000 Euro = 210.000 Euro. Zinsen über die Laufzeit: 5 % × (1,2 + 1,0 + 0,8 + 0,6 + 0,4 + 0,2) Mio. Euro = 210.000 Euro.
- Endfälliges Darlehen: jährlich 60.000 Euro Zins, im sechsten Jahr zusätzlich 1,2 Mio. Euro Tilgung, zusammen 1,26 Mio. Euro. Zinsen über die Laufzeit: 6 × 60.000 Euro = 360.000 Euro. Allein die Tilgung am Ende entspricht dem Zwanzigfachen der jährlichen Zinszahlung.
- Ratendarlehen mit einem tilgungsfreien Jahr: im ersten Jahr 60.000 Euro Zins, danach fünf Tilgungsraten von 240.000 Euro. Rate im zweiten Jahr 240.000 Euro + 60.000 Euro = 300.000 Euro. Zinsen über die Laufzeit: 60.000 Euro + 5 % × (1,2 + 0,96 + 0,72 + 0,48 + 0,24) Mio. Euro = 60.000 Euro + 180.000 Euro = 240.000 Euro.
Das endfällige Darlehen kostet rund 141.500 Euro mehr Zinsen als die Annuität und 150.000 Euro mehr als das Ratendarlehen. Das tilgungsfreie Jahr senkt die Belastung im ersten Jahr von 260.000 Euro auf 60.000 Euro, erhöht die Zinssumme um 30.000 Euro und hebt die höchste Jahresrate auf 300.000 Euro. Im ersten Jahr der Annuität mindern nur 60.000 Euro Zins das Ergebnis, die Liquidität sinkt dagegen um 236.421 Euro.
Abgrenzung: Tilgung, Abschreibung, Amortisation und Tilgungszuschuss
- Abschreibung: die Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts auf seine Nutzungsdauer. Sie ist Aufwand ohne Liquiditätsabfluss und damit das Gegenstück zur Tilgung, die Liquidität kostet, aber kein Aufwand ist.
- Amortisation: im Deutschen meist der Rückfluss des in eine Investition eingesetzten Kapitals, nach englischem Vorbild auch die Abschreibung immaterieller Werte. Das englische amortization steht zusätzlich für die planmäßige Tilgung eines Darlehens.
- Umschuldung: die Ablösung eines bestehenden Darlehens durch ein neues. Sie ändert den Tilgungsplan, ist aber keine Rückzahlung aus eigenen Mitteln.
- Tilgungszuschuss: der Teil eines Förderdarlehens, den die Förderbank erlässt, wenn die Förderbedingungen erfüllt sind. Er wird mit der Restschuld verrechnet und muss nicht zurückgezahlt werden.
Typische Fehler
- Tilgung als Aufwand geplant. Wer die Tilgung in der Ergebnisplanung abzieht, unterschätzt Gewinn und Steuerlast und bildet den tatsächlichen Liquiditätsbedarf trotzdem nicht richtig ab.
- Laufzeit und Nutzungsdauer nicht abgestimmt. Wird schneller getilgt, als das finanzierte Gut Erträge bringt, entsteht vermeidbarer Liquiditätsdruck; wird länger finanziert, als es genutzt wird, fehlt Spielraum für die Ersatzinvestition.
- Endfälligkeit ohne Anschlussplan. Eine endfällige Summe verlangt eine Refinanzierung, deren Vorbereitung lange vor dem Fälligkeitstermin beginnen muss.
- Kein Sondertilgungsrecht. Ohne vertragliches Recht zur vorzeitigen Rückzahlung verteuert eine Vorfälligkeitsentschädigung die Ablösung, etwa beim Unternehmensverkauf.
- Tilgung aus dem Eigenkapital der Runde. Werden Kredite überwiegend mit neu eingeworbenem Eigenkapital zurückgeführt, fehlt dieses für das Wachstum, auf das die Bewertung der Runde gestützt war.
Häufige Fragen
Welche Tilgungsform passt zu einem Wachstumsunternehmen?
Meist ein Ratendarlehen oder eine Annuität mit tilgungsfreier Anlaufzeit. So beginnt die Rückzahlung erst, wenn die finanzierte Maßnahme Erträge bringt. Endfällige Strukturen sind nur sinnvoll, wenn für die Schlusszahlung ein realistischer Weg besteht, etwa eine absehbare Anschlussfinanzierung.
Wie berechnet man die Tilgung?
Für jede Rate gilt: Tilgung = Rate minus Zinsen, und die Zinsen ergeben sich aus Restschuld mal Zinssatz. Beim Ratendarlehen ist die Tilgung fest, beim Annuitätendarlehen wächst sie von Rate zu Rate. Ein Tilgungsplan listet für jede Rate Zins, Tilgung und Restschuld auf; Tilgungsrechner und Tabellenkalkulationen erstellen ihn mit der Annuitätenformel.
Wie lang sollte die Tilgungsdauer sein?
Ungefähr so lang wie die wirtschaftliche Nutzungsdauer des finanzierten Guts. Betriebsmittel werden kurzfristig getilgt, Hardware und Maschinen über einige Jahre, Immobilien über Jahrzehnte.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Ein Ausgleich für den Zinsschaden, den der Darlehensgeber durch die vorzeitige Rückzahlung eines festverzinslichen Darlehens erleidet. Ihre Höhe hängt von Restlaufzeit, vereinbartem Zins und dem Zinsniveau bei Ablösung ab. Vereinbarte Sondertilgungsrechte begrenzen oder vermeiden sie.
Kann die Tilgung ausgesetzt werden?
Nur mit Zustimmung des Darlehensgebers. Banken vereinbaren Tilgungsaussetzungen, wenn ein vorübergehender Engpass nachvollziehbar erklärt und mit einem Plan unterlegt ist. Die Zinsen laufen in der Regel weiter, und die Aussetzung wird häufig an zusätzliche Informationspflichten oder Sicherheiten geknüpft.
Verbessert eine schnelle Tilgung die Bonität?
Mittelfristig ja, weil sie die Verschuldung senkt. Kurzfristig kann eine zu hohe Tilgung die Liquidität so belasten, dass die Kapitaldienstfähigkeit leidet. Für die Bonität zählt deshalb vor allem, dass der Tilgungsplan dauerhaft tragfähig ist.
Roemer Capital Perspektive
Im Finanzmodell führen wir Zins und Tilgung getrennt: den Zins in der Ergebnisrechnung, die Tilgung in der Liquiditäts- und Bilanzplanung. Erst diese Trennung zeigt, ob ein geplanter Überschuss tatsächlich als Liquidität verfügbar ist oder vom Kapitaldienst aufgezehrt wird. Tilgungsspitzen stellen wir der Runway gegenüber, bevor ein Unternehmen in eine Finanzierungsrunde geht.
Im Verkaufsprozess fordern wir früh die Ablösebeträge aller Darlehen zum geplanten Vollzugsdatum an, einschließlich etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen. So steht die Überleitung vom Unternehmenswert zum Kaufpreis für die Anteile, bevor der Erwerber seine eigene Rechnung vorlegt.
Zuletzt geprüft am 7. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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